Eine neue Verordnung schafft innerhalb der EU gleiche Rechte für Privat- und Unternehmenskunden. Auch beim Umleiten auf bestimmte nationale Webpräsenzen drohen Händlern bald empfindliche Strafen.
Wer in der Vergangenheit die Website eines Händlers im europäischen Ausland ansteuerte, fand sich nicht selten unversehens auf der entsprechenden Präsenz der heimischen Niederlassung wieder. Wurde also nicht über ein VPN-Netzwerk der wahre Standort des Verbrauchers verschleiert, war das Bestellen von Ware in ausländischen Webshops mancher Anbieter nahezu unmöglich.
Die
ab Dezember wirksame neue EU-Verordnung zur Gleichbehandlung von
Online-Kunden soll dies nun verhindern: Webpräsenzen von Anbietern
innerhalb der EU müssen für sämtliche Nutzer aus Ländern der
Europäischen Union frei anwählbar sein. Das Umleiten auf die
entsprechenden Domains mit angepasstem Länderkürzel seitens der Anbieter
wird ebenfalls verboten – bei Zuwiderhandlung müssen Online-Händler mit
Geldbußen von bis zu 200.000 Euro rechnen.
Lediglich bei den
Versandbedingungen bleiben den Anbietern Spielräume, Bestellungen aus
dem EU-Ausland zu verhindern: Das Gesetz zur Gleichbehandlung von
Verbrauchern im Netz berührt nicht die von Anbietern relativ frei
wählbaren Einschränkungen im Warenversand.
Quelle: DF
Wer in der Vergangenheit die Website eines Händlers im europäischen Ausland ansteuerte, fand sich nicht selten unversehens auf der entsprechenden Präsenz der heimischen Niederlassung wieder. Wurde also nicht über ein VPN-Netzwerk der wahre Standort des Verbrauchers verschleiert, war das Bestellen von Ware in ausländischen Webshops mancher Anbieter nahezu unmöglich.
Die
ab Dezember wirksame neue EU-Verordnung zur Gleichbehandlung von
Online-Kunden soll dies nun verhindern: Webpräsenzen von Anbietern
innerhalb der EU müssen für sämtliche Nutzer aus Ländern der
Europäischen Union frei anwählbar sein. Das Umleiten auf die
entsprechenden Domains mit angepasstem Länderkürzel seitens der Anbieter
wird ebenfalls verboten – bei Zuwiderhandlung müssen Online-Händler mit
Geldbußen von bis zu 200.000 Euro rechnen.
Lediglich bei den
Versandbedingungen bleiben den Anbietern Spielräume, Bestellungen aus
dem EU-Ausland zu verhindern: Das Gesetz zur Gleichbehandlung von
Verbrauchern im Netz berührt nicht die von Anbietern relativ frei
wählbaren Einschränkungen im Warenversand.
Quelle: DF
Mia san Mia und Mia san Tripel