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EU verbietet Geoblocking für Onlineshops

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    • EU verbietet Geoblocking für Onlineshops

      Eine neue Verordnung schafft innerhalb der EU gleiche Rechte für Privat- und Unternehmenskunden. Auch beim Umleiten auf bestimmte nationale Webpräsenzen drohen Händlern bald empfindliche Strafen.

      Wer in der Vergangenheit die Website eines Händlers im europäischen Ausland ansteuerte, fand sich nicht selten unversehens auf der entsprechenden Präsenz der heimischen Niederlassung wieder. Wurde also nicht über ein VPN-Netzwerk der wahre Standort des Verbrauchers verschleiert, war das Bestellen von Ware in ausländischen Webshops mancher Anbieter nahezu unmöglich.


      Die
      ab Dezember wirksame neue EU-Verordnung zur Gleichbehandlung von
      Online-Kunden soll dies nun verhindern: Webpräsenzen von Anbietern
      innerhalb der EU müssen für sämtliche Nutzer aus Ländern der
      Europäischen Union frei anwählbar sein. Das Umleiten auf die
      entsprechenden Domains mit angepasstem Länderkürzel seitens der Anbieter
      wird ebenfalls verboten – bei Zuwiderhandlung müssen Online-Händler mit
      Geldbußen von bis zu 200.000 Euro rechnen.


      Lediglich bei den
      Versandbedingungen bleiben den Anbietern Spielräume, Bestellungen aus
      dem EU-Ausland zu verhindern: Das Gesetz zur Gleichbehandlung von
      Verbrauchern im Netz berührt nicht die von Anbietern relativ frei
      wählbaren Einschränkungen im Warenversand.
      Quelle: DF


      Mia san Mia und Mia san Tripel