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StreamOn: Telekom könnte mit 200.000 Euro Strafe davon kommen

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    • StreamOn: Telekom könnte mit 200.000 Euro Strafe davon kommen

      Die Bundesnetzagentur droht der Telekom mit 200.000 Euro Strafe wegen ihres "StreamOn"-Zubuch-Tarifs, der in ihren Augen die gesetzlich festgeschriebene Netzneutraltität umgeht


      Der Streit zwischen der Bundesnetzagentur und der Deutschen Telekom über Streaming-Dienste geht weiter. Die Regulierungsbehörde forderte den Konzern am Dienstag auf, endlich bestimmte "StreamOn"-Tarife zu ändern - tut sie das nicht, will die Behörde insgesamt 200.000 Euro als sogenanntes Zwangsgeld einfordern.

      Bei
      "StreamOn" wird der Datenverbrauch nicht auf das Monatsvolumen
      angerechnet, wenn man zum Beispiel Videos streamt auf Netflix oder der
      ARD Mediathek. Allerdings drosselt die Telekom die Übertragungsrate in
      bestimmten Tarifen und man kann den Film unterwegs nur in einer
      niedrigeren Auflösung (SD) sehen als dies zu Hause im W-Lan möglich ist
      (HD oder ultra HD).


      Diese "Videodrossel" stört die Netzagentur:
      Aus ihrer Sicht handelt es sich um einen Verstoß gegen die
      Netzneutralität, also der Gleichbehandlung des Datenverkehrs. Zudem
      rechnet die Telekom das Videostreamen im EU-Ausland auf das Datenvolumen
      an - was laut Netzagentur gegen das "Roam Like At Home"-Prinzip
      verstößt, also gegen die gleichen Nutzungsmöglichkeiten im EU-Ausland
      wie im Inland. Das zählt die Netzagentur als zwei Verstöße, für die
      jeweils 100.000 Euro Zwangsgeld fällig werden.


      Ein Sprecher der
      Telekom sagte, man prüfe "weitere Maßnahmen, um das bei unseren Kunden
      sehr beliebte Produkt StreamOn weiter anbieten zu können". Dazu werde
      man "alle rechtlichen Möglichkeiten" nutzen. Die Auseinandersetzung
      begann Ende 2017, als die Bundesnetzagentur "StreamOn"-Zubuchtarife
      teilweise untersagte. Die Telekom sah sich hingegen im Recht und
      verteidigte ihre Produkte als "fair und gesetzeskonform". Der Konzern
      zog vor das Kölner Verwaltungsgericht, wo er vergangene Woche aber eine
      Niederlage einstecken musste. Bald landet der Fall vor dem
      Oberverwaltungsgericht in Münster.
      Quelle: DF


      Mia san Mia und Mia san Tripel