Die Bundesnetzagentur droht der Telekom mit 200.000 Euro Strafe wegen ihres "StreamOn"-Zubuch-Tarifs, der in ihren Augen die gesetzlich festgeschriebene Netzneutraltität umgeht
Der Streit zwischen der Bundesnetzagentur und der Deutschen Telekom über Streaming-Dienste geht weiter. Die Regulierungsbehörde forderte den Konzern am Dienstag auf, endlich bestimmte "StreamOn"-Tarife zu ändern - tut sie das nicht, will die Behörde insgesamt 200.000 Euro als sogenanntes Zwangsgeld einfordern.
Bei
"StreamOn" wird der Datenverbrauch nicht auf das Monatsvolumen
angerechnet, wenn man zum Beispiel Videos streamt auf Netflix oder der
ARD Mediathek. Allerdings drosselt die Telekom die Übertragungsrate in
bestimmten Tarifen und man kann den Film unterwegs nur in einer
niedrigeren Auflösung (SD) sehen als dies zu Hause im W-Lan möglich ist
(HD oder ultra HD).
Diese "Videodrossel" stört die Netzagentur:
Aus ihrer Sicht handelt es sich um einen Verstoß gegen die
Netzneutralität, also der Gleichbehandlung des Datenverkehrs. Zudem
rechnet die Telekom das Videostreamen im EU-Ausland auf das Datenvolumen
an - was laut Netzagentur gegen das "Roam Like At Home"-Prinzip
verstößt, also gegen die gleichen Nutzungsmöglichkeiten im EU-Ausland
wie im Inland. Das zählt die Netzagentur als zwei Verstöße, für die
jeweils 100.000 Euro Zwangsgeld fällig werden.
Ein Sprecher der
Telekom sagte, man prüfe "weitere Maßnahmen, um das bei unseren Kunden
sehr beliebte Produkt StreamOn weiter anbieten zu können". Dazu werde
man "alle rechtlichen Möglichkeiten" nutzen. Die Auseinandersetzung
begann Ende 2017, als die Bundesnetzagentur "StreamOn"-Zubuchtarife
teilweise untersagte. Die Telekom sah sich hingegen im Recht und
verteidigte ihre Produkte als "fair und gesetzeskonform". Der Konzern
zog vor das Kölner Verwaltungsgericht, wo er vergangene Woche aber eine
Niederlage einstecken musste. Bald landet der Fall vor dem
Oberverwaltungsgericht in Münster.
Quelle: DF
Der Streit zwischen der Bundesnetzagentur und der Deutschen Telekom über Streaming-Dienste geht weiter. Die Regulierungsbehörde forderte den Konzern am Dienstag auf, endlich bestimmte "StreamOn"-Tarife zu ändern - tut sie das nicht, will die Behörde insgesamt 200.000 Euro als sogenanntes Zwangsgeld einfordern.
Bei
"StreamOn" wird der Datenverbrauch nicht auf das Monatsvolumen
angerechnet, wenn man zum Beispiel Videos streamt auf Netflix oder der
ARD Mediathek. Allerdings drosselt die Telekom die Übertragungsrate in
bestimmten Tarifen und man kann den Film unterwegs nur in einer
niedrigeren Auflösung (SD) sehen als dies zu Hause im W-Lan möglich ist
(HD oder ultra HD).
Diese "Videodrossel" stört die Netzagentur:
Aus ihrer Sicht handelt es sich um einen Verstoß gegen die
Netzneutralität, also der Gleichbehandlung des Datenverkehrs. Zudem
rechnet die Telekom das Videostreamen im EU-Ausland auf das Datenvolumen
an - was laut Netzagentur gegen das "Roam Like At Home"-Prinzip
verstößt, also gegen die gleichen Nutzungsmöglichkeiten im EU-Ausland
wie im Inland. Das zählt die Netzagentur als zwei Verstöße, für die
jeweils 100.000 Euro Zwangsgeld fällig werden.
Ein Sprecher der
Telekom sagte, man prüfe "weitere Maßnahmen, um das bei unseren Kunden
sehr beliebte Produkt StreamOn weiter anbieten zu können". Dazu werde
man "alle rechtlichen Möglichkeiten" nutzen. Die Auseinandersetzung
begann Ende 2017, als die Bundesnetzagentur "StreamOn"-Zubuchtarife
teilweise untersagte. Die Telekom sah sich hingegen im Recht und
verteidigte ihre Produkte als "fair und gesetzeskonform". Der Konzern
zog vor das Kölner Verwaltungsgericht, wo er vergangene Woche aber eine
Niederlage einstecken musste. Bald landet der Fall vor dem
Oberverwaltungsgericht in Münster.
Quelle: DF
Mia san Mia und Mia san Tripel