Schlechte Nachrichten für die Telekom, wie das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag bestätigte, verstößt Stream On gegen die Netzneutralität. Ob das Angebot nun sofort eingestellt werden muss
Auch die Deutsche Telekom muss sich an das Gebot der Netzneutralität halten und den EU-Vorgaben zum Roaming folgen, das hat das Verwaltungsgericht Köln nun bestätigt. Der Gerichtsentscheidung war ein Bescheid der Bundesnetzangentur an die Deutsche Telekom vorausgegangen, wie golem.de berichtet.
In
dem Bescheid verlangte die Behörde, dass das Zero-Rating-Angebot der
Telekom auch innerhalb der EU gelten müsse. Auch sollte die
Übertragungsrate bei Videos nicht reduziert werden. Die Telekom legte
gegen den Bescheid einen Eilantrag ein. Den wies das Gericht nun zurück.
Das Gericht sieht die Netzneutralität durch Stream On gefährdet, da
damit der Netzverkehr ungleich behandelt wird. So verstoße die
Drosselung der Streaming-Dienste dagegen, selbst wenn der Kunde bei
Vertragsabschluss dieser Drosselung zustimmt.
Da außerdem die Telekom die Anrechnung der gestreamten Datenmengen
nur bei Inlandsnutzung ausschließt, verstößt sie nach Ansicht des
Gerichts gegen geltendes EU-Recht. Im EU-Ausland dürfe nämlich für
Roaming-Dienste kein zusätzliches Entgelt, im Vergleich zu den
Endkundenpreisen im Inland, verlangt werden.
Wie golem.de weiterhin berichtet, wird die Telekom gegen die
Gerichtsentscheidung Beschwerde einlegen. Außerdem teilte sie am
Dienstagabend mit, dass der Gerichtsbeschluss keine unmittelbare
Auswirkung auf Stream On hat. Die Kunden können das Angebot also
weiterhin wie gewohnt nutzen.
Quelle: DF
Auch die Deutsche Telekom muss sich an das Gebot der Netzneutralität halten und den EU-Vorgaben zum Roaming folgen, das hat das Verwaltungsgericht Köln nun bestätigt. Der Gerichtsentscheidung war ein Bescheid der Bundesnetzangentur an die Deutsche Telekom vorausgegangen, wie golem.de berichtet.
In
dem Bescheid verlangte die Behörde, dass das Zero-Rating-Angebot der
Telekom auch innerhalb der EU gelten müsse. Auch sollte die
Übertragungsrate bei Videos nicht reduziert werden. Die Telekom legte
gegen den Bescheid einen Eilantrag ein. Den wies das Gericht nun zurück.
Das Gericht sieht die Netzneutralität durch Stream On gefährdet, da
damit der Netzverkehr ungleich behandelt wird. So verstoße die
Drosselung der Streaming-Dienste dagegen, selbst wenn der Kunde bei
Vertragsabschluss dieser Drosselung zustimmt.
Da außerdem die Telekom die Anrechnung der gestreamten Datenmengen
nur bei Inlandsnutzung ausschließt, verstößt sie nach Ansicht des
Gerichts gegen geltendes EU-Recht. Im EU-Ausland dürfe nämlich für
Roaming-Dienste kein zusätzliches Entgelt, im Vergleich zu den
Endkundenpreisen im Inland, verlangt werden.
Wie golem.de weiterhin berichtet, wird die Telekom gegen die
Gerichtsentscheidung Beschwerde einlegen. Außerdem teilte sie am
Dienstagabend mit, dass der Gerichtsbeschluss keine unmittelbare
Auswirkung auf Stream On hat. Die Kunden können das Angebot also
weiterhin wie gewohnt nutzen.
Quelle: DF
Mia san Mia und Mia san Tripel