Die Europäische Kommission hat heute einen Antrag erhalten, den Fusionsfall Vodafone/Liberty an das Bundeskartellamt zu verwiesen
Wie es in einer Pressemitteilung des Bundeskartellamtes heißt, hat es heute bei der Europäischen Kommission eine Verweisung des Fusionsfalles Vodafone/Liberty nach Deutschland beantragt. Dabei geht es um den Teil der Fusion, der sich auf die deutschen Märkte auswirkt.
Mitte
Oktober hatten Vodafone und Liberty bei der Europäischen Kommission
angemeldet, dass die Vodafone Group große Teile des Kabelgeschäfts von
Liberty Global in Europa übernehmen möchte. In Deutschland betrifft das
Vorhaben insbesondere die Übernahme des Kabelnetzbetreibers Unitymedia.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Unserer Ansicht
nach bietet sich der Fall für eine Teilverweisung an. Von den Wirkungen
des Zusammenschlusses ist vor allem Deutschland betroffen. Hier könnte
die Übernahme von Unitymedia zu ganz erheblichen Veränderungen der
Marktverhältnisse im Bereich des Kabelfernsehens und der
Telekommunikation führen."
Die europäische Fusionskontrollverordnung sieht vor, dass ein
Verfahren, für das zunächst aufgrund von formellen Kriterien, wie
beispielsweise dem Umsatz der beteiligten Unternehmen, die Europäische
Kommission zuständig ist, unter bestimmten Bedingungen ganz oder
teilweise an einen oder mehrere Mitgliedstaaten verwiesen werden kann.
Im Falle einer Verweisung führt die Wettbewerbsbehörde des
Mitgliedstaats die fusionskontrollrechtliche Prüfung nach ihrem
jeweiligen nationalen Wettbewerbsrecht durch.
Quelle: DF
Wie es in einer Pressemitteilung des Bundeskartellamtes heißt, hat es heute bei der Europäischen Kommission eine Verweisung des Fusionsfalles Vodafone/Liberty nach Deutschland beantragt. Dabei geht es um den Teil der Fusion, der sich auf die deutschen Märkte auswirkt.
Mitte
Oktober hatten Vodafone und Liberty bei der Europäischen Kommission
angemeldet, dass die Vodafone Group große Teile des Kabelgeschäfts von
Liberty Global in Europa übernehmen möchte. In Deutschland betrifft das
Vorhaben insbesondere die Übernahme des Kabelnetzbetreibers Unitymedia.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Unserer Ansicht
nach bietet sich der Fall für eine Teilverweisung an. Von den Wirkungen
des Zusammenschlusses ist vor allem Deutschland betroffen. Hier könnte
die Übernahme von Unitymedia zu ganz erheblichen Veränderungen der
Marktverhältnisse im Bereich des Kabelfernsehens und der
Telekommunikation führen."
Die europäische Fusionskontrollverordnung sieht vor, dass ein
Verfahren, für das zunächst aufgrund von formellen Kriterien, wie
beispielsweise dem Umsatz der beteiligten Unternehmen, die Europäische
Kommission zuständig ist, unter bestimmten Bedingungen ganz oder
teilweise an einen oder mehrere Mitgliedstaaten verwiesen werden kann.
Im Falle einer Verweisung führt die Wettbewerbsbehörde des
Mitgliedstaats die fusionskontrollrechtliche Prüfung nach ihrem
jeweiligen nationalen Wettbewerbsrecht durch.
Quelle: DF
Mia san Mia und Mia san Tripel