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Vodafone & Unitymedia: Bundeskartellamt will sich Fall vornehmen

    • Vodafone & Unitymedia: Bundeskartellamt will sich Fall vornehmen

      Die Europäische Kommission hat heute einen Antrag erhalten, den Fusionsfall Vodafone/Liberty an das Bundeskartellamt zu verwiesen

      Wie es in einer Pressemitteilung des Bundeskartellamtes heißt, hat es heute bei der Europäischen Kommission eine Verweisung des Fusionsfalles Vodafone/Liberty nach Deutschland beantragt. Dabei geht es um den Teil der Fusion, der sich auf die deutschen Märkte auswirkt.


      Mitte
      Oktober hatten Vodafone und Liberty bei der Europäischen Kommission
      angemeldet, dass die Vodafone Group große Teile des Kabelgeschäfts von
      Liberty Global in Europa übernehmen möchte. In Deutschland betrifft das
      Vorhaben insbesondere die Übernahme des Kabelnetzbetreibers Unitymedia.



      Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Unserer Ansicht
      nach bietet sich der Fall für eine Teilverweisung an. Von den Wirkungen
      des Zusammenschlusses ist vor allem Deutschland betroffen. Hier könnte
      die Übernahme von Unitymedia zu ganz erheblichen Veränderungen der
      Marktverhältnisse im Bereich des Kabelfernsehens und der
      Telekommunikation führen."



      Die europäische Fusionskontrollverordnung sieht vor, dass ein
      Verfahren, für das zunächst aufgrund von formellen Kriterien, wie
      beispielsweise dem Umsatz der beteiligten Unternehmen, die Europäische
      Kommission zuständig ist, unter bestimmten Bedingungen ganz oder
      teilweise an einen oder mehrere Mitgliedstaaten verwiesen werden kann.
      Im Falle einer Verweisung führt die Wettbewerbsbehörde des
      Mitgliedstaats die fusionskontrollrechtliche Prüfung nach ihrem
      jeweiligen nationalen Wettbewerbsrecht durch.
      Quelle: DF


      Mia san Mia und Mia san Tripel