NEW - Der Feed des Merlin Images jetzt bei BoxPirates - NEW

NEW - BoxPirates Plugin Feed - NEW
Unsere Plugins direkt über den Plugin Browser eure Box installierbar

EuGH-Urteil Filesharing: Familienanschluss schützt nicht vor Strafe

    • EuGH-Urteil Filesharing: Familienanschluss schützt nicht vor Strafe





      Kind vor einem Computer (Symbolbild): Der EuGH hat bestimmt, dass der Zugang von Familie nicht von Haftung für Filesharing befreit. (Quelle: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/tmn)


      Wer haftet, wenn bei einem Familien-Internetanschluss eine Person illegales Filesharing betreibt? Laut der EuGH der Inhaber – es sei denn, er kann seine Unschuld beweisen.
      Inhaber eines Internet-Anschlusses können sich der Haftung für Urheberrechtsverstöße nicht allein dadurch entziehen, dass auch andere Familienmitglieder Zugriff auf den Anschluss hatten. Das entschied der Europäische Gerichtshof (Rechtssache C-149/17).
      Der Anschlussinhaber muss dem Urteil zufolge Beweismittel zu Familienmitgliedern liefern, die eine Identifizierung des Täters ermöglichen, wenn er nicht selbst haftbar gemacht werden will. In dem Fall hatte der Verlag Bastei-Lübbe gegen einen Mann geklagt, über dessen Anschluss ein Hörbuch anderen Internetnutzern über eine Tauschbörse zum Herunterladen angeboten worden sei. Der Inhaber bestreitet, dass er es gewesen sei, und argumentiert, dass auch seine Eltern Zugriff auf den Anschluss gehabt hätten.
      Fall nach Luxemburg verwiesen
      Laut deutscher Rechtssprechung muss wegen des Schutzes von Ehe und Familie keine Auskunft über die Nutzung durch Angehörige gegeben werden. Insofern wäre nicht eindeutig zu klären, wer die Urheberrechte verletzt hatte. Das Landgericht München hatte den Fall nach Luxemburg verwiesen und um eine Auslegung der EU-Vorschriften gebeten.
      Das EuGH betonte in seinem Urteil , dass es ein Gleichgewicht zwischen verschiedenen Grundrechten geben müsse. "An einem solchen Gleichgewicht fehlt es, wenn den Familienmitgliedern des Inhabers eines Internetanschlusses, über den Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing begangen wurden, ein quasi absoluter Schutz gewährt wird", entschieden die Richter.
      Wenn ein nationales Gericht keine Beweismittel zu Familienmitgliedern verlangen könne und das die Identifizierung eines Täters unmöglich mache, würden dadurch dem Inhaber des Urheberrechts zustehende Grundrechte des geistigen Eigentums beeinträchtigt.
      Zugleich verwies der Gerichtshof darauf, dass es auch Rechtsmittel und Verfahren geben könne, um eine Haftung des Inhabers auch ohne einen Eingriff ins Familienleben festzustellen. Es sei letztlich Sache des Münchner Landgerichts, das nationale Recht darauf zu prüfen.
      Quelle: DF


      Mia san Mia und Mia san Tripel