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TVKartellwächter knöpfen sich Sky vor

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    • TVKartellwächter knöpfen sich Sky vor

      Champions League im TVKartellwächter knöpfen sich Sky vor

      Der Bezahlsender Sky gerät ins Visier der Wettbewerbshüter: Das Bundeskartellamt will sich die Live-Übertragungen in der Königsklasse des europäischen Fußballs näher anschauen. Konkret geht es um die Kooperation mit DAZN bei Spielen der Champions League.
      Das Bundeskartellamt nimmt die Zusammenarbeit des Pay-TV-Anbieters Sky mit dem Streamingdienst DAZN bei der Ausstrahlung der Champions-League-Fußballspiele unter die Lupe. Man habe ein Verwaltungsverfahren eingeleitet, teilte die Bonner Behörde mit.



      Live-Übertragungen von Spielen der Königsklasse sind in Deutschland im Zeitraum 2018 bis 2021 nur noch bei den beiden Bezahl-Anbietern zu sehen. Sky hatte sich 2017 in einer Ausschreibung des europäischen Fußballverbands UEFA durchgesetzt, danach aber einen Teil des Pakets an den Streaming-Dienst DAZN abgegeben.
      "Wir untersuchen, wann und in welcher Form die Kooperation der beiden Unternehmen beschlossen wurde und ob die Zusammenarbeit den Wettbewerb im Interesse der Verbraucher gefördert oder beschränkt hat", erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt. Das Verfahren dürfte mehrere Monate dauern. Dabei werden nicht nur Sky und DAZN, sondern auch Wettbewerber befragt.

      Fußball im Bezahlfernsehen


      Sky ist der führende Anbieter von Pay-TV-Angeboten in Deutschland und unterliege daher unter Umständen besonderen kartellrechtlichen Beschränkungen bei der Kooperation mit Wettbewerbern, wie das Kartellamt betonte. Die Vereinbarung zwischen Sky Deutschland und Perform könnte zu einer weiteren Absicherung der Marktposition von Sky beigetragen haben.

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      Darüber hinaus seien bestimmte Spiele auch deutscher Vereine jetzt nur noch über den Verbreitungsweg Internet (OTT) zu sehen. Im frei empfangbaren Fernsehen sind demnach gar keine Spiele der Champions League mehr zu sehen. Auch insofern komme durch die Kooperation eine Wettbewerbsbeschränkung in Betracht.
      In Verwaltungsverfahren geht es nicht um Bußgelder. Ein Ergebnis der kartellrechtlichen Prüfung könnte sein, dass die Firmen ihr bisheriges Vorgehen ändern müssen - im äußersten Fall müsste neu ausgeschrieben werden. Auch eine Einstellung des Verfahrens ist möglich. Ein Sprecher von Sky sagte, man sei vor einigen Tagen informiert worden und kooperiere "vollumfänglich" mit der Behörde.
      Quelle N-tv

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