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Öffentlich-Rechtliche werden DVB-T2 nicht für 5G opfern

    • Öffentlich-Rechtliche werden DVB-T2 nicht für 5G opfern

      DVB-T2 steht für ARD und ZDF nicht zur Debatte. Vielmehr wollen sie wohl bei der Nutzung von 5G erst einmal abwarten, inwieweit sich der Mobilfunkstandard etablier


      DVB-T2 wird voraussichtlich bis 2030 von den Öffentlich-Rechtlichen genutzt. Aus einer Stellungnahme von ARD und ZDF geht hervor, dass die beiden öffentlich-rechtlichen Anstalten vor haben, die politische Zusage, DVB-T2 noch 12 Jahre nutzen zu können, beim Wort und auch wahrzunehmen. Dies berichtet zuerst "Golem.de" mit Verweis auf Einblick in ein an die Bundesnetzagentur adressiertes Papier.

      Demnach
      würde 5G zwar eine wichtige Rolle bei den zukünftigen Ausspielwegen
      spielen. Frequenzen unter 700 MHz seien dafür jedoch nicht vorgesehen.
      "Ein Ziel sei, Medieninhalte wie zum Beispiel die Mediatheken von ARD
      und ZDF, auf mobilen Endgeraten nutzbar zu machen, wenn sich diese
      Technologie als relevanter Empfangsweg etabliert. Vornehmlich wird dies
      über Kleinzellen und Kleinstzellennetze des Mobilfunks und auf
      Frequenzen größer als 1 GHz erfolgen." zitiert das Onlineportal.


      Des
      Weiteren seien Frequenzen mit niedrigeren Reichweiten (über 1 GHz und
      über 6 GHz) nicht für Übertragungsstandards wie DVB-T2, sondern
      beispielsweise für industrielle Zwecke prädestiniert. Auch ARD und ZDF
      wollen diese Bereiche in puncto Produktion und Verwaltung nutzen -
      Stichwort: Industrie 4.0.


      Mia san Mia und Mia san Tripel