Kartellamt nimmt CL-Deal zwischen Sky und DAZN ins Visier
16.10.2018, 12:43 Uhr, rs
Ist die Aufteilung der Übertragungsrechte für den europäischen Spitzenfußball zwischen Sky und DAZN rechtskonform? Das Bundeskartellamt ermittelt nun in dem Fall.
Bereits 2017 hatte Sky bei der Ausschreibung der Übertragungsrechte für die Champions League von der UEFA den Zuschlag erhalten. Damit waren die Rechte zur Ausstrahlung der Begegnungen des europäischen Oberhauses bis einschließlich 2021 in die Hände des größten deutschen Pay-TV-Anbieters gewandert.
Was
dann folgte, wird nun Gegenstand der Ermittlungen des
Bundeskartellamtes werden: Sky teilte die exklusiven Ausstrahlungsrechte
mit Video-Streaminganbieter DAZN, was dazu führte, dass Abonnenten der
Dienstleister nun entweder beide Angebote beziehen oder sich mit der
Hälfte der CL-Partien zufrieden geben mussten.
Ferner sind durch
die Exklusivübertragungen bei DAZN nunmehr 50 Prozent aller Partien nur
noch über das Internet beziehbar. Ein weiterer Rückschlag für den
gemeinen, klassischen Fernsehr-Zuschauer also, nachdem das Free-TV
ohnehin schon keine Rolle mehr bei der letzten Rechtevergabe spielen
konnte.
Es gibt also einige Gründe für das Einschreiten des
Bundeskartellamtes. Dessen Präsident Andreas Mundt bringt die Sachlage
wie folgt auf den Punkt: "Mit der laufenden Saison der Champions League
hat sich für die Fernsehzuschauer in Deutschland einiges geändert. Sky
und DAZN sind zwei der wichtigsten Anbieter von Premiumsport im Pay-TV.
Wir untersuchen, wann und in welcher Form die Kooperation der beiden
Unternehmen beschlossen wurde und ob die Zusammenarbeit den Wettbewerb
im Interesse der Verbraucher gefördert oder beschränkt hat."
In
einer ersten Maßnahme werden nun Sky und DAZN sowie weitere
Marktteilnehmer unter anderem mit Blick auf den genauen Verlauf der
Ausschreibung der Ausstrahlungsrechte befragt.
Sky unterliegt als
Pay-TV-Anbieter Umständen besonderer kartellrechtlicher Beschränkungen
bei der Kooperation mit Wettbewerbern. Der Verdacht des
Bundeskartellamtes: Die Vereinbarung zwischen Sky Deutschland und der
DAZN-Muttergesellschaft Perform könnte zu einer weiteren Absicherung der
Marktposition von Sky beitragen.
Quelle: DF
Auch insofern komme eine durch die Kooperation bezweckte oder bewirkte Wettbewerbsbeschränkung in Betracht.
16.10.2018, 12:43 Uhr, rs
Ist die Aufteilung der Übertragungsrechte für den europäischen Spitzenfußball zwischen Sky und DAZN rechtskonform? Das Bundeskartellamt ermittelt nun in dem Fall.
Bereits 2017 hatte Sky bei der Ausschreibung der Übertragungsrechte für die Champions League von der UEFA den Zuschlag erhalten. Damit waren die Rechte zur Ausstrahlung der Begegnungen des europäischen Oberhauses bis einschließlich 2021 in die Hände des größten deutschen Pay-TV-Anbieters gewandert.
Was
dann folgte, wird nun Gegenstand der Ermittlungen des
Bundeskartellamtes werden: Sky teilte die exklusiven Ausstrahlungsrechte
mit Video-Streaminganbieter DAZN, was dazu führte, dass Abonnenten der
Dienstleister nun entweder beide Angebote beziehen oder sich mit der
Hälfte der CL-Partien zufrieden geben mussten.
Ferner sind durch
die Exklusivübertragungen bei DAZN nunmehr 50 Prozent aller Partien nur
noch über das Internet beziehbar. Ein weiterer Rückschlag für den
gemeinen, klassischen Fernsehr-Zuschauer also, nachdem das Free-TV
ohnehin schon keine Rolle mehr bei der letzten Rechtevergabe spielen
konnte.
Es gibt also einige Gründe für das Einschreiten des
Bundeskartellamtes. Dessen Präsident Andreas Mundt bringt die Sachlage
wie folgt auf den Punkt: "Mit der laufenden Saison der Champions League
hat sich für die Fernsehzuschauer in Deutschland einiges geändert. Sky
und DAZN sind zwei der wichtigsten Anbieter von Premiumsport im Pay-TV.
Wir untersuchen, wann und in welcher Form die Kooperation der beiden
Unternehmen beschlossen wurde und ob die Zusammenarbeit den Wettbewerb
im Interesse der Verbraucher gefördert oder beschränkt hat."
In
einer ersten Maßnahme werden nun Sky und DAZN sowie weitere
Marktteilnehmer unter anderem mit Blick auf den genauen Verlauf der
Ausschreibung der Ausstrahlungsrechte befragt.
Sky unterliegt als
Pay-TV-Anbieter Umständen besonderer kartellrechtlicher Beschränkungen
bei der Kooperation mit Wettbewerbern. Der Verdacht des
Bundeskartellamtes: Die Vereinbarung zwischen Sky Deutschland und der
DAZN-Muttergesellschaft Perform könnte zu einer weiteren Absicherung der
Marktposition von Sky beitragen.
Quelle: DF
Auch insofern komme eine durch die Kooperation bezweckte oder bewirkte Wettbewerbsbeschränkung in Betracht.
Mia san Mia und Mia san Tripel