NEW - Der Feed des Merlin Images jetzt bei BoxPirates - NEW

NEW - BoxPirates Plugin Feed - NEW
Unsere Plugins direkt über den Plugin Browser eure Box installierbar

27 Klauseln rechtswidrig: Gericht zerlegt AGB von Sky Österreich

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • 27 Klauseln rechtswidrig: Gericht zerlegt AGB von Sky Österreich

      Kritik an Kündigungsfrist nach Vertragsablauf, Rücksendebestimmungen und anderen Punkten – Pay-TV-Anbieter beruft
      Der Pay-TV-Sender Sky hat Ärger vor Gericht. Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat gegen 29 Vertragsbestimmungen des Anbieters wegen unzulässiger Geschäftspraktiken geklagt. Das Handelsgericht Wien hat den Konsumentenschützern nun in erster Instanz weitgehend recht gegeben.
      Von den 29 beanstandeten Klauseln befand das Gericht 27 für gesetzeswidrig. Ebenso gab es einer Beanstandung des Telefonverkaufs von Fernsehabos statt.
      Telefonabo, Bindefrist, Receiver-Rücksendung
      Konkret war Sky davon ausgegangen, dass eine telefonische Zustimmung für den Abschluss eines TV-Pakets ausreichend ist. Allerdings sieht das Gesetz vor, dass auf diesem Wege geschlossene Vereinbarungen schriftlich vom Kunden bestätigt werden müssen.
      Beanstandet wurde zudem die Kündigungsfrist nach Ablauf der Bindefrist für ältere Verträge mit AGB von Ende 2015. Dass bei nicht erfolgter Vertragsauflösung die Laufzeit gleich um zwölf Monate verlängert wird, sieht das Gericht als grobe Benachteiligung an.
      Zuletzt hielt man auch die Regelung für die Rücksendung von Smartcard und Receiver für nicht haltbar. Hier sieht Sky vor, dass Kunden diese nach Ende des Vertrages auf eigenes Risiko und Kosten an das Unternehmen zurückschicken oder Schadenersatz leisten müssen.
      Urteil nicht rechtskräftig
      Die 27 beanstandeten Bestimmungen sind von Sky nach Ansicht des Handelsgerichts Wien nun zu ändern. Der Urteilsspruch ist jedoch nicht rechtskräftig.
      Sky hat
      sich gegenüber dem STANDARD zum Urteil geäußert. Der Anbieter hat
      Berufung eingelegt und will nun das Urteil der zweiten Instanz abwarten.
      Inhaltlich wollte man keine Stellung beziehen, betont aber, man
      "orientiere sich bei (seinen) Handlungen seit jeher an den Erwartungen
      und Wünschen seiner Kunden".
      Quelle: derstandard.at


      Mia san Mia und Mia san Tripel


    • ralf38 schrieb:

      Hier sieht Sky vor, dass Kunden diese nach Ende des Vertrages auf eigenes Risiko und Kosten an das Unternehmen zurückschicken
      Das ist aber in Deutschland anders. Man kann sich einen Rücksendeschein online anfordern und ausdrucken und
      die Sendung ist natürlich auch versichert. Ob das auch in den Vertragsbedingungen steht, weiß ich nicht, bin zu
      faul, jetzt die durchzulesen, habe aber kürzlich das mit 'ner Smartcard einer Familienangehörigen gemacht und
      das klappte problemlos.