Schwarzer Tag: EU beschließt Upload-Filter und Leistungsschutzrecht
Bildquelle: Erich Westendarp/CC0
Lange Zeit hatten viele Netzaktivisten
noch Hoffnung, dass das Schlimmste verhindert werden kann, doch
letztlich haben sich die Befürworter eines strengen EU-Urheberrechts
durchgesetzt. Das Europaparlament hat heute mit großer Mehrheit u. a.
die Upload-Filter sowie das Leistungsschutzrecht beschlossen.
"Der Kampf ist verloren". Mit diesen Worten fasst das Blog Netzpolitik.org
das Ergebnis der heutigen Abstimmung des EU-Parlaments zusammen. Noch
im Juli haben die Parlamentarier in Straßburg die Vorschriftsentwürfe
des Berichterstatters Axel Voss (CDU) abgelehnt, in der heute
abgestimmten zweiten Runde segneten sie die leicht veränderte Vorlage
aber ab.
Die Gegner, die von der renommierten Piratin und Urheberrechtsaktivistin
Julia Reda angeführt wurden, mussten trotz prominenter Führsprecher,
allen voran WWW-Erfinder Tim Berners-Lee, eine klare Niederlage
einstecken: Das EU-Parlament sprach sich mit 438 zu 226 Stimmen klar für
die Voss-Vorschläge aus.
Kritiker werfen Axel Voss und dem Vater der Reform, Günther Oettinger,
eine Nähe zur Verlegerlobby vor, beide haben beste Kontakte zur
Industrie, Netzpolitik.org bezeichnete Voss als "wichtigsten Freund der
Verlagslobby im EU-Parlament".
Upload-Filter
Der strittigste Punkt, der heute beschlossen wurde, sind die
Upload-Filter. Diese zwingen Webseiten, die mit nutzergenerierten
Inhalten arbeiten, alle hochgeladenen Inhalte (Bilder, Videos,
Tonaufnahmen) zu prüfen und zwar vor deren Veröffentlichung. Betroffen
sind u. a. Portale wie YouTube, aber auch kleinere Seiten. Vor allem für
letztere könnten Upload-Filter zu einer existenziellen Frage werden,
denn an sich sind Software-basierte Lösungen hier erlaubt, doch diese
sind teuer. Die heute beschlossenen Richtlinien sehen aber immerhin
Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen vor.
Der zweite besonders umstrittene Punkt ist das Leistungsschutzrecht
(LSR). Dieses sieht vor, dass Verleger für kurze Texte und Links an den
Einnahmen von Google beteiligt werden müssen. In Deutschland würde davon
vor allem ein Verlag profitieren: Axel Springer. Hier kritisieren die
Gegner des LSR vor allem auch die zahlreichen unklar formulierten
Passagen.
Die endgültige Version wird hinter verschlossenen Türen im so genannten
Trilog verhandelt, das Gesetz soll noch vor Mai 2019, also den
Europawahlen, beschlossen werden.
Quelle: winfuture
Bildquelle: Erich Westendarp/CC0
Lange Zeit hatten viele Netzaktivisten
noch Hoffnung, dass das Schlimmste verhindert werden kann, doch
letztlich haben sich die Befürworter eines strengen EU-Urheberrechts
durchgesetzt. Das Europaparlament hat heute mit großer Mehrheit u. a.
die Upload-Filter sowie das Leistungsschutzrecht beschlossen.
"Der Kampf ist verloren". Mit diesen Worten fasst das Blog Netzpolitik.org
das Ergebnis der heutigen Abstimmung des EU-Parlaments zusammen. Noch
im Juli haben die Parlamentarier in Straßburg die Vorschriftsentwürfe
des Berichterstatters Axel Voss (CDU) abgelehnt, in der heute
abgestimmten zweiten Runde segneten sie die leicht veränderte Vorlage
aber ab.
Die Gegner, die von der renommierten Piratin und Urheberrechtsaktivistin
Julia Reda angeführt wurden, mussten trotz prominenter Führsprecher,
allen voran WWW-Erfinder Tim Berners-Lee, eine klare Niederlage
einstecken: Das EU-Parlament sprach sich mit 438 zu 226 Stimmen klar für
die Voss-Vorschläge aus.
Kritiker werfen Axel Voss und dem Vater der Reform, Günther Oettinger,
eine Nähe zur Verlegerlobby vor, beide haben beste Kontakte zur
Industrie, Netzpolitik.org bezeichnete Voss als "wichtigsten Freund der
Verlagslobby im EU-Parlament".
Upload-Filter
Der strittigste Punkt, der heute beschlossen wurde, sind die
Upload-Filter. Diese zwingen Webseiten, die mit nutzergenerierten
Inhalten arbeiten, alle hochgeladenen Inhalte (Bilder, Videos,
Tonaufnahmen) zu prüfen und zwar vor deren Veröffentlichung. Betroffen
sind u. a. Portale wie YouTube, aber auch kleinere Seiten. Vor allem für
letztere könnten Upload-Filter zu einer existenziellen Frage werden,
denn an sich sind Software-basierte Lösungen hier erlaubt, doch diese
sind teuer. Die heute beschlossenen Richtlinien sehen aber immerhin
Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen vor.
Der zweite besonders umstrittene Punkt ist das Leistungsschutzrecht
(LSR). Dieses sieht vor, dass Verleger für kurze Texte und Links an den
Einnahmen von Google beteiligt werden müssen. In Deutschland würde davon
vor allem ein Verlag profitieren: Axel Springer. Hier kritisieren die
Gegner des LSR vor allem auch die zahlreichen unklar formulierten
Passagen.
Die endgültige Version wird hinter verschlossenen Türen im so genannten
Trilog verhandelt, das Gesetz soll noch vor Mai 2019, also den
Europawahlen, beschlossen werden.
Quelle: winfuture
Mia san Mia und Mia san Tripel