Formular zur Befreiung für Nebenwohnungen steht zur Verfügung
16.08.2018, 11:20 Uhr, jrk
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag müssen Inhaber von Nebenwohnungen, die bereits für ihre Hauptwohnung den Rundfunkbeitrag zahlen, nicht noch einmal den Beitrag bezahlen.
Nun können diese Personen für ihre Nebenwohnungen eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen. Der Antrag auf Befreiung muss schriftlich beim Beitragsservice eingereicht werden und das entsprechende Formular steht nun unter Rundfunkbeitrag.de zur Verfügung.
Menschen
ohne Internetzugang können sich das Formular vom Beitragsservice
zusenden lassen. Die Befreiung ist grundsätzlich rückwirkend zum 18.
Juli 2018 möglich, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Hintergrund
ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom selben Tag. Das
Gericht hatte die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags zwar
grundsätzlich bestätigt, jedoch beanstandet, dass Inhaber von
Nebenwohnungen den Rundfunkbeitrag doppelt zahlen müssen. Die Richter
legten fest, dass Betroffene ab dem Tag der Urteilsverkündung eine
Befreiung für ihre Nebenwohnungen beantragen können.
Die Befreiungsanträge sollen der Reihe nach abgearbeitet werden und zu viel gezahlte Beiträge erstattet werden.
Quelle: DF
Mia san Mia und Mia san Tripel