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Ist der Telemedienauftrag veraltet?

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    • Ist der Telemedienauftrag veraltet?

      Die Rundfunkbeiträge sind das Dauerthema bei den öffentlich-rechtlichen Medienanstalten. Bis Herbst soll der dazugehörige Telemedienauftrag neu definiert werden. Dieser Schritt ist dringend notwendig - das finden zumindest ARD und ZDF.
      Oktober ist der Stichtag für die Neudefinierung des Telemedienauftrags. Das schreibt "medienpolitik.net". Die Nachrichtenseite hat mit Vertretern von ARD , ZDF und Medienrechtlern darüber gesprochen, warum es für diesen Schritt aller höchste Zeit ist.

      So erklärt ARD-Vorsitzender und Intendant des Bayerischen Rundfunks Ulrich Wilhelm, dass grundsätzlich geprüft werden müsse, ob die Ausgestaltung des Telemedienauftrags überhaupt noch den erfassungsrechtlichen Vorgaben standhält. Es komme die Frage auf, ob er überhaupt noch zeitgemäß ist, betont der Medienmann und erklärt:

      "Aus diesem Grund haben wir die Länder bereits seit längerem um eine Anpassung gebeten." Das Problem sei simpel zu erklären: "Unsere Nutzer verstehen nicht, warum beispielsweise Lizenzware bei Filmen und Serien sowie Sportberichte nicht online gestellt werden können, selbst wenn wir über die entsprechenden Rechte verfügen." Dies seien nicht die einzigen Vorschriften, die der ARD schwer im Magen liegen: "Auch die bestehenden starren Regeln zur Presseähnlichkeit sind angesichts der Multimedialität des Internets überholt und in Europa einmalig."

      Die Novellierung des Telemedienauftrages ist nichts Neues, weiß man auch beim ZDF. Intendant Thomas Bellut spricht gegenüber "medienpolitik.net" davon, dass es wiederholt vertagt wurde. Dabei sei "die Novellierung ein wichtiger Schritt, um die Regulierung der Angebote an die Bedingungen des Internets und die Erwartungen der Nutzer anzupassen", gibt er zu Bedenken. Die Denkweise des aktuellen Auftrags scheine veraltet, da viele Beschränkungen "dem Denken einer analogen Medienwelt entstammen". Um im Wettbewerb mithalten zu können, müsse klar sein, so Bellut: "Das derzeit vieldiskutierte Gegengewicht zu Netflix, Amazon und den anderen globalen Plattformen setzt voraus, dass die originären Inhalte des ZDF im publizistischen Wettbewerb auch auf den gängigen Drittplattformen aufscheinen."

      In der Theorie sind sich also ZDF und ARD einig. In der Umsetzung ist das jedoch alles nicht so einfach, weiß Prof. Dr. Dieter Dörr, Senior-Forschungsprofessor an der Universität Mainz: "Bei der Ausgestaltung des Auftrags müssen die Länder die Vorgaben des Grundgesetzes, also insbesondere der Rundfunkfreiheit, beachten. Gerade die Interpretation der Rundfunkfreiheit ist wie kein anderer Bereich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geprägt."
      Quelle: digitalfernsehen


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