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Streaming-Abos sind ab dem 1. April europaweit nutzbar

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    • Streaming-Abos sind ab dem 1. April europaweit nutzbar

      Streaming-Abos sind ab dem 1. April europaweit nutzbar



      Das bisherige Geoblocking bekommt rechtliche Grenzen: Die Lieblingsserie oder die Bundesliga-Spiele im Urlaub am Strand schauen? Bislang gab es das nicht, dafür den Hinweis, dass diese Inhalte im jeweiligen Land nicht verfügbar sind. Am Ostersonntag tritt für Streaming-Abos eine neue EU-Regel in Kraft. Dann fallen im Rahmen der EU-Verordnung zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Bezahlinhalten (Portabilitätsverordnung) die digitalen Grenzzäune innerhalb der EU.

      Demnach müssen Anbieter von kostenpflichtigen Abos wie Netflix, SkyGo, Spotify, Pay-TV-Abos oder Dienste wie Amazon Prime ihren Kunden auf Reisen im EU-Ausland Zugriff auf die Inhalte ihres Heimatlandes gewähren. Das ein Film oder ein E-Book in Deutschland verfügbar ist, beim Grenzübertritt z.B. nach Dänemark, Spanien oder in ein anderes EU-Land aber nicht mehr aufrufbar ist, soll dann der Vergangenheit angehören. Zusätzliche Kosten dürfen dafür nicht entstehen.

      Bisher ist das aufgrund des sogenannten Geoblockings nicht der Fall. EU-Bürger konnten im EU-Ausland zum Teil nur andere Inhalte oder gar keine Inhalte der von ihnen abonnierten Dienste nutzen.

      EU-Digitalkommissarin Marija Gabriel sprach am Dienstag daher von einer “virtuellen Erweiterung” des Reisegepäcks. SPD-Europapolitiker Tiemo Wölken nannte die neue Regelung “verbraucher- und bürgerfreundlich”. “Es ist absurd, dass die Anbieter bisher digitale Inhalte, die grundsätzlich schnell und einfach übertragbar und verfügbar sind, in nationale Schranken verweisen”, sagte das Mitglied des Rechtsausschusses. “Den Menschen steht derselbe Leistungsumfang ihres bezahlten Abos auch im EU-Ausland zu.”
      Ausgenommen sind kostenlose Dienste oder die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender. Solche Dienste können auch weiter selbst entscheiden, in welchem Umfang sie ihre Inhalte auch außerhalb des Ursprungslandes verfügbar machen. Zur grenzenlosen Verbreitung werden sie auch künftig nicht gezwungen.

      Das Streaming-Vergnügen hat trotzdem Grenzen: Es gilt nämlich nur für vorübergehende Aufenthalte. Auf Reisen müssen Kunden die Leistungen im gleichen Umfang nutzen können. Wer allerdings dauerhaft in einem anderen EU-Land lebt, muss zu den dortigen Bedingungen ein Abonnement beim jeweiligen Dienst abschließen. Die Dienstanbieter haben das Recht, im Zweifelsfall den Wohnort zu überprüfen. Wie sie das anstellen, kann sich im Einzelfall unterscheiden. Eine Prüfung kann zum Beispiel über Ausweisdokumente erfolgen, aber auch über die IP-Adresse eines Nutzers. Sollten Unternehmen auf Ausweiskopien bestehen, empfiehlt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, alle nicht zur Wohnortsfeststellung nötigen Angaben auf der Dokumentenkopie zu schwärzen.

      Quelle: tarnkappe
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