Verbraucherschützer: Digitale Streaming-Grenzen abschaffen
Wer ein kostenpflichtiges Abo eines Streaming-Dienstes oder einer TV-Plattform besitzt, kann es ab 1. April auch im Ausland nutzen. Kostenlose Livestreams und Mediatheken sind dagegen von der Regelung ausgenommen. Dies kritisieren die Verbraucherschützer und fordern eine Änderung.
Ab dem 1. April können Verbraucher ihr Netflix- oder
Amazon-Prime-Video-Abonnement auch ins europäische Ausland mitnehmen und
nutzen sowie Live-Fernsehen über kostenpflichtige Portale wie Zattoo,
Sky oder TV Spielfilm Live schauen. Möglich macht das die so genannte
Portabilitätsverordnung. Kostenlose Mediatheken und Livestreams von
TV-Sendern, für die kein kostenpflichtiges Abo benötigt wird, bleiben
jedoch weiterhin zu großen Teilen nur in den jeweiligen Heimatländern
erreichbar. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
fordert nun in einer Mitteilung, den Zugang zu digitalen Inhalten
EU-weit zu verbessern.
"Im Osterurlaub in Frankreich können Verbraucherinnen und Verbraucher
zwar Netflix schauen, bei ARD und ZDF bleibt der Bildschirm häufig
schwarz. Das muss endlich ein Ende haben", so Martin Madej, Referent
Team Digitales und Medien beim vzbv. Hinzu komme, dass Abonnements von
Streaming-Diensten aus dem EU-Ausland von der Portabilitätsverordnung
nicht erfasst werden.
Widerstand aus Parlament und Mitgliedsstaaten
Eine von der Europäischen Kommission vorgeschlagene weitere Verordnung, die OnlineCabSat, hätte hier zumindest eine gewisse Verbesserung bringen können. Ziel der Verordnung sei es laut vzbv, den Zugang zu Mediatheken und Livestreams von Fernsehsendern über innereuropäische Grenzen hinweg zu vereinfachen. Doch die Verordnung stößt auf Widerstand im Europäischen Parlament und Rat. Insbesondere die Filmwirtschaft befürchtet finanzielle Einbußen. Durch einen solchen Vorschlag, so die Angst, würde die Axt an die Grundpfeiler ihrer Finanzierung gelegt: den Verkauf von Lizenzrechten in jedem einzelnen EU-Land.
Grenzbäume in der digitalen Welt abbauen
Zwei Drittel aller jungen Leute in Europa sehen über das Internet Filme und Serien. "Es ist im ureigenen Interesse Europas, dass Bürger Kultur- und Informationsangebote aus der gesamten EU nutzen können. Nur so kann die EU dem Ziel einer gemeinsamen europäischen Öffentlichkeit und Identität näher kommen", so Madej. "In Zeiten großer Europaskepsis sollten die EU-Parlamentarier und Mitgliedsstaaten für eine bessere Verbreitung europäischer Inhalte in Europa sorgen."
Heute könnten Verbraucher überall in Europa problemlos Autos kaufen und
arbeiten. Nur bei digitalen Inhalten haben die Grenzbäume weiterhin
Bestand. Der vzbv fordert deshalb vom Europäischen Parlament und Rat,
seine Blockadehaltung zugunsten aller Verbraucher in der EU aufzugeben –
und damit auch ein Stück europäische Identitätsstiftung zu betreiben.
Quelle: teletarif
Wer ein kostenpflichtiges Abo eines Streaming-Dienstes oder einer TV-Plattform besitzt, kann es ab 1. April auch im Ausland nutzen. Kostenlose Livestreams und Mediatheken sind dagegen von der Regelung ausgenommen. Dies kritisieren die Verbraucherschützer und fordern eine Änderung.
Ab dem 1. April können Verbraucher ihr Netflix- oder
Amazon-Prime-Video-Abonnement auch ins europäische Ausland mitnehmen und
nutzen sowie Live-Fernsehen über kostenpflichtige Portale wie Zattoo,
Sky oder TV Spielfilm Live schauen. Möglich macht das die so genannte
Portabilitätsverordnung. Kostenlose Mediatheken und Livestreams von
TV-Sendern, für die kein kostenpflichtiges Abo benötigt wird, bleiben
jedoch weiterhin zu großen Teilen nur in den jeweiligen Heimatländern
erreichbar. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
fordert nun in einer Mitteilung, den Zugang zu digitalen Inhalten
EU-weit zu verbessern.
"Im Osterurlaub in Frankreich können Verbraucherinnen und Verbraucher
zwar Netflix schauen, bei ARD und ZDF bleibt der Bildschirm häufig
schwarz. Das muss endlich ein Ende haben", so Martin Madej, Referent
Team Digitales und Medien beim vzbv. Hinzu komme, dass Abonnements von
Streaming-Diensten aus dem EU-Ausland von der Portabilitätsverordnung
nicht erfasst werden.
Widerstand aus Parlament und Mitgliedsstaaten
Eine von der Europäischen Kommission vorgeschlagene weitere Verordnung, die OnlineCabSat, hätte hier zumindest eine gewisse Verbesserung bringen können. Ziel der Verordnung sei es laut vzbv, den Zugang zu Mediatheken und Livestreams von Fernsehsendern über innereuropäische Grenzen hinweg zu vereinfachen. Doch die Verordnung stößt auf Widerstand im Europäischen Parlament und Rat. Insbesondere die Filmwirtschaft befürchtet finanzielle Einbußen. Durch einen solchen Vorschlag, so die Angst, würde die Axt an die Grundpfeiler ihrer Finanzierung gelegt: den Verkauf von Lizenzrechten in jedem einzelnen EU-Land.
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und damit auch ein Stück europäische Identitätsstiftung zu betreiben.
Quelle: teletarif
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