Die Wahl des ZDF-Intendanten Thomas Bellut muss nicht wiederholt werden. Das Verwaltungsgericht Mainz wies am Freitag die Klage des Journalisten Varujan Hanamirian ab, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Quelle: digitalfernsehenHanamirian hatte geklagt, weil er nicht zur Abstimmung im Herbst 2015 zugelassen worden war. Die Stelle des Intendanten stehe nicht mehr zur Verfügung, sagte Verwaltungsgerichtspräsidentin Bettina Freimund-Holler in der Verhandlung am Freitag.
Das ZDF hatte laut Gericht erklärt, dass weder Bewerbung noch Wahlvorschlag von dem Mann eingegangen seien.
Erst unmittelbar vor Beginn der Sitzung habe er seine Unterlagen eingereicht, sei aber nicht vorgeschlagen worden. Es gebe keine unzumutbare Einschränkung für den Kläger, sagte die Richterin. Es sei äußerst unwahrscheinlich, dass er gewählt worden wäre.
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