Der Bayerische Rundfunk (BR) will seine Jugendwelle Puls künftig auf UKW senden und hat dafür zumindest grünes Licht vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof bekommen.
Quelle: digitalfernsehenDie Richter wiesen eine Popularklage gegen den Frequenztausch ab. Die Kläger - laut Gericht Musiker und Liebhaber klassischer Musik - hatten argumentiert, dies verstoße gegen den Rundfunkstaatsvertrag und die bayerische Verfassung.
Das sah der Verfassungsgerichtshof nicht so: Es handele sich um eine autonome Entscheidung des Bayerischen Rundfunks; dagegen sei keine Popularklage möglich, teilte das Gericht am Freitag mit.
Am Oberlandesgericht (OLG) München ist noch ein weiteres Verfahren wegen des Frequenzwechsels anhängig.
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