Eine Journalistin des ZDF hatte gegen den öffentlich-rechtlichen Sender geklagt, weil sie sich gegenüber ihren männlichen Kollegen unfair vergütet fühlte. Doch das Gericht sah keine Lohnungleichheit vorliegen.
Quelle: digitalfernsehenEine ZDF-Journalistin ist vor dem Berliner Arbeitsgericht mit einer Klage für mehr Lohngleichheit gescheitert. Die Reporterin hatte argumentiert, sie erhalte allein wegen ihres Geschlechts eine geringere Vergütung als ihre männlichen Kollegen. Das Gericht sah das anders: Die Klägerin habe keine Tatsachen vorgetragen, die auf eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung bei der Vergütung von Männern und Frauen hindeuten würden, erklärte ein Sprecher am Mittwoch. Die von ihr benannten männlichen Kollegen seien in einem anderen, nicht vergleichbaren Beschäftigungsverhältnis beim ZDF angestellt. Da keine Diskriminierung festgestellt werden könne, stehe der Frau auch keine Entschädigung zu (AZ 56 Ca 5356/15).
Das ZDF sieht sich nach den Worten eines Sprechers in seiner Einschätzung bestätigt, dass die Reporterin "rechtmäßig und tarifkonform" vergütet werde. "Die Vergütung der freien und festen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZDF ist weitgehend durch Tarifverträge bestimmt. Geschlecht, Alter, Religion etc. spielen hierbei keine Rolle", unterstrich er. "Kriterien für die tarifvertraglich festgelegte Vergütung sind vielmehr Aufgabenprofil, Verantwortungsrahmen sowie Berufserfahrung."
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