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Telekom-Kunden betroffen: Betrüger hacken Online-Banking

    • Telekom-Kunden betroffen: Betrüger hacken Online-Banking

      quelle: digitalfernsehen.de

      Galt der SMS-Tan beim Online-Banking bisher als sicher, haben sich Hacker nun Zugang zu Bankkonten von Telekom-Kunden verschafft und mitunter hohe Beträge abgebucht. Die Telekom hat die Sicherheitsvorkehrungen verstärkt, gefragt sind aber auch die Nutzer.


      Mobilfunk-Kunden der Deutschen Telekom sind Opfer einer Betrugsserie beim Online-Banking geworden. Die Telekom bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Bericht der "Süddeutschen Zeitung" (Mittwoch). Betroffen sind mehrere Dutzend Kunden verschiedener Banken, die sich die Transaktionsnummern für Bankgeschäfte per SMS auf ihr Handy mit Telekom-Vertrag haben schicken lassen. Dieses sogenannte mTan-Verfahren ist seit Jahren verbreitet und sollte eigentlich die Sicherheit erhöhen. Der Schaden wird laut der Zeitung auf mehr als eine Million Euro geschätzt. Allein bei einem Postbank-Kunden seien mehr als 30 000 Euro abgebucht worden, sagte die Sprecherin. Die Bank habe das Geld aber ersetzt.

      Bei den Angriffen seien erst die Rechner der Betroffenen gehackt worden, um die Konten-Nummern und Online-Zugangsdaten abzufischen. Danach hätten sich Kriminelle illegal Ersatz-Sim-Karten für die Handys der Opfer beschafft, indem sie sich als angebliche Händler ausgaben. Seit der vergangenen Woche habe die Telekom ihre Sicherheitsvorkehrungen verschärft, um diese Betrugsmasche unmöglich zu machen, sagte die Sprecherin. Details dazu wollte sie nicht nennen.

      Die Telekom unterstrich in einer Erklärung, dass die kriminellen Angreifer nicht die Sicherheitsschranken des Online-Banking selbst oder das mTan-Verfahren zur Versendung von Transaktionsdaten per SMS geknackt haben. Grundlage des Problems sei vielmehr das Hacken der Kundenrechner und das Erbeuten sensibler Kundendaten. Verbraucher sollten unbedingt ihren Virenschutz auf dem Rechner aktuell halten und sich regelmäßig über Angriffe etwa mit infizierter Schadsoftware informieren.

      Da Privatnutzer Hackerangriffe vielfach nicht bemerkten, benachrichtige die Telekom ihre Kunden über Infektionen der Rechner mit Schadsoftware. Die Zahl dieser Mails oder Briefe sei rasant gestiegen - von 45 000 bis 65 000 pro Monat im vergangenen Jahr auf aktuell rund 200 000 im Monat, sagte die Telekom-Sprecherin.

      Das mTan-Verfahren war vor vier Jahren eingeführt worden, um die Sicherheit im Online-Banking zu verbessern. Der Vorteil liegt darin, dass das Versenden der Transaktionsnummer per Handy und das eigentliche Bankgeschäft über den Computer technisch getrennt ablaufen. Schon 2013 und 2014 gabe es aber Betrugsfälle. Probleme entstehen vielfach durch illegal beschaffte Zweitkarten für das Handy.

      Laut dem Bericht haben geschädigte Kunden nach mTan-Angriffen ihr Geld bisher immer zurückbekommen. Grundlage ist eine Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch aus dem Jahr 2009. Allerdings können Banken kleinere Summen als Schadenersatz einbehalten oder beim Nachweis grober Fahrlässigkeit des Kunden theoretisch sogar auf Erstattung ganz verzichten. Nach den Geschäftsbedingungen für das Online-Banking müssen die Kunden bei vielen Instituten unter anderem einen aktuellen Virenschutz vorweisen.
      mfg a.nili

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    • Telekom-Banking-Hack: Banken müssen Beträge erstatten

      quelle: digitalfernsehen.de

      Der Online-Banking-Betrug, der Telekom-Kunden um über eine Million Euro gebracht hat, wirft die Frage auf, wer für den Schaden haftet. IT-Rechtsanwalt Christian Solmecke sieht hier die Banken in der Verantwortung.


      Am Mittwoch waren die schweren Betrugsfälle beim Online-Banking bekannt geworden, denen Telekom-Kunden zum Opfer gefallen waren. Über gestohlenen Kundendaten konnten die Hacker mit bei der Telekom bestellten SIM-Karten das m-Tan-Verfahren nutzen, um über eine Million Euro zu stehlen. Für den aufgekommenen Schaden müssen nun die Banken haften, erklärt der Kölner IT-Rechtsanwalt Christian Solmecke.

      "Juristisch gesehen bewirkt die ausführende Bank Zahlungsaufträge grundsätzlich zunächst aus ihrem eigenen Vermögen", so der Kölner Anwalt. "Dafür entsteht ihr ein Anspruch auf Aufwendungsersatz gegen den Auftraggeber der Überweisung. Sollte der Kontoinhaber allerdings die Überweisung gar nicht selbst in Auftrag gegeben haben, liegt eine sogenannte 'Geschäftsführung ohne Auftrag' vor." In dem Fall könne der Kontoinhaber seine Genehmigung verweigern, wodurch die Bank ihren Anspruch auf Aufwendungsersatz verliere.

      Einzig der Nachweis der fahrlässigen oder grob fahrlässigen Handlung durch den Kunden und somit einer Mitverursachung des Schadens würde den Kunden haftbar machen. Bei fahrlässiger Handlung stünde ein Betrag von 150 Euro im Raum, bei grob fahrlässigem Handeln haftet der Kunde für den gesamten Schaden. Im konkreten Fall ist aber nicht klar definiert, wann fahrlässiges Verhalten vorliegt. Banken stünden laut Solmecke auf dem Standpunkt, das bereits das Nutzen von Rechnern mit veralteter Antivirensoftware diesen Tatbestand erfüllt, was aber nicht gesetzlich geklärt sei.

      Im Fall der Telekom-Kunden "ist ein grob fahrlässiges Verhalten nicht anzunehmen, da der Schaden gar nicht erst entstanden wäre, wenn die zweite SIM Karte nicht so leicht von den Betrügern hätte beantragt werden können", erklärt Solmecke. Weiter das m-Tan-Verfahren zu nutzen hält der IT-Anwalt nicht für sicher, da der Zugriff auf Mobiltelefone immer häufiger erfolge. Alle Anwender, die ihre Bankgeschäfte online betreiben, sollten vor allem Maßnahmen gegen Phishing ergreifen.
      mfg a.nili

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