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BLM: Comeback der UFC-Kämpfe kommt nicht in Frage

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    • BLM: Comeback der UFC-Kämpfe kommt nicht in Frage

      quelle: digitalfernsehen.de

      Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) wird trotz der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig weiter gegen eine Ausstrahlung der seit 2010 im deutschen Fernsehen verbotenen Kämpfe der UFC vorgehen.


      In einer Erklärung machte Siegfried Schneider, Präsident des BLM, am Donnerstag noch einmal klar, das eine Rückkehr der Wettkämpfe der Ultimate Fighting Championship (UFC) auf deutsche TV-Bildschirme nicht infrage kommt. "Die zwischenzeitliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 6. Mai hat sich nicht mit der inhaltlichen Rechtmäßigkeit des damaligen Ausstrahlungsverbots auseinandergesetzt, sondern lediglich mit der formalen Zulässigkeit der Klage", so Schneider.

      Unterstützung erhalte man von vielen Seiten, so durch Ilse Eigner, Bayerische Staatsministerin für Wirtschaft und Medien, Joachim Herrmann, dem Bayerischen Staatsminister des Inneren, für Bau und Verkehr oder dem Bayerischen Jugendring. Einig sind sich alle Beteiligten, das die Ultimate-Fighting-Formate aufgrund der Missachtung des "Fairplay und gesellschaftlichen Werten und Einstellungen wie Rücksichtnahme, Empathie und Gewaltfreiheit" weiter untersagt werden sollten.

      Bei der Entscheidung des BVerwG ging es um die Zulassung einer Klage seitens des Produzenten von UFC gegen eine medienrechtliche Verfügung. Die BLM befürchtet, das "diese Entscheidung Folgen für das Rundfunkrecht weit über den konkreten Fall hinaus haben könnte" und wartet jetzt "auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs über den Antrag der BLM auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des VG München", wie es in der Erklärung abschließend heißt.
      mfg a.nili

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