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Justizministerium im Redtube-Fall: Streaming keine Straftat

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    • Justizministerium im Redtube-Fall: Streaming keine Straftat

      Justizministerium im Redtube-Fall: Streaming keine Straftat
      Ist Streaming eine Urheberrechtsverletzung? Nach zehntausenden Ist Streaming eine Urheberrechtsverletzung? Nach zehntausenden Abmahnungen für die Nutzer des Erotik-Portals Redtube stellt sich die Frage immer öfter. Das Justizministerium sagt nein und stärkt den Nutzern damit den Rücken. Doch die strittige Problematik rechtlich klären will man offenbar nicht.

      Nachdem die Abmahnwelle gegen Nutzer des Erotik-Portals Redtube seit einigen Wochen mitunter hohe Wellen schlägt, hat sich nun auch erstmals das Justizministerium zum Thema Videostreaming im Internet geäußert - und stärkt dabei den Usern den Rücken. Angefragt von der Linken antwortete die Behörde, dass das Betrachten eines Streams keine Urheberrechtsverletzung sei, wie "Spiegel Online" am Dienstag aus dem Schreiben des Justizministeriums zitierte. Es werde immerhin keine Kopie der Inhalte erstellt.

      Damit stellt sich die Behörde in diesem zum Teil heiß diskutierten Thema nun auf die Seite der Redtube-Nutzer. Mitte Dezember hatten zehntausende von ihnen unerfreuliche Post von einer Regensburger Anwaltskanzlei bekommen, welche die Betroffenen wegen Urheberrechtsverletzungen beim streamen von Videos auf Redtube abgemahnt hatten. 250 Euro Strafe und eine Unterlassungserklärung wurden dabei im Auftrag des Schweizer Rechteinhabers The Archiv gefordert. Seitdem brandete auch die Diskussion auf, ob Streaming als Straftat zu bewerten ist, wie sie von zahlreichen Anwälten abgemahnt wird.

      Eine letztliche Klärung des Sachverhalts bringt aber auch die Stellungnahme des Justizministeriums nicht. Denn die Behörde hält das Anschauen von Videos im Browser zwar nicht für bedenklich, verweist aber auch darauf, dass diese Frage noch nicht durch die höchsten Gerichte geklärt sei. Dieses Problem könne letztlich nur vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden, hieß es in dem Antwortschreiben weiter.

      Selbst für mehr Klarheit sorgen will das Ministerium aber nicht. Man wolle das Urheberrecht auf die Erfordernisse des digitalen Zeitalters anpassen und dabei auch die neuen Nutzungspraktiken berücksichten, hieß es wie so oft ziemlich schwammig zum Thema Urheberrecht. Eine Evaluierung des Gesetzes steht erst für 2015 an, vorher wolle man bei diesem Thema zumindest vorerst nicht aktiv werden.

      Neben der Frage, ob es sich beim Streaming um eine Urheberrechtsverletzung handelt, gibt es bei dem Redtube-Fall noch einige andere Punkte, die die verschickten Abmahnungen immer zweifelhafter erscheinen lassen. Zum einen ist bis heute nicht geklärt, auf welchem Weg die für die Abmahnungen notwendigen IP-Adressen beschafft wurden. Experten gehen mittlerweile von einer bewussten Umleitung der Nutzer auf eine Zwischenseite aus, wo ihre Daten gespeichert wurden, ehe sie an ihr eigentliches Ziel zu Redtube gelangten.

      Zum anderen gibt es mittlerweile auch erhebliche Zweifel daran, ob der Rechteverwerter The Archiv überhaupt im Besitz der Rechte ist, deren Verletzung er durch die Anwaltskanzlei Urmann und Collegen hat abmahnen lassen. Denn offenbar gibt es Lücken in der Kette, wie die Rechte vom Produzenten zu The Archiv gelangt sind.
      Quelle: DF


      Mia san Mia und Mia san Tripel