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Abgetaucht: Redtube-Abmahner verschleiern ihre Spuren

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    • Redtube-Fall: Gericht untersagt weitere Abmahnungen

      Neue Wende im Redtube-Fall: Nachdem zehntausende Abmahnungen an Nutzer des Video-Portals für Aufregung gesorgt haben, hat Redtube mittlerweile eine einstweilige Verfügung erwirkt, die das Versenden weiterer Briefe gerichtlich verbietet.

      Nachdem bereits kurz nach Bekanntwerden der Abmahnwelle mehrere Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Aktion aufgekommen waren, ist Redtube mittlerweile selbst rechtlich gegen die Abmahnungen des Schweizer Rechteverwerters The Archiv vorgegangen - und das erfolgreich. Wie aus einem nun veröffentlichten Urteil des Landgerichts Hamburg hervorgeht, hatte der Betreiber des Video-Portals Klage auf Unterlassung gegen die Firma eingereicht, um so zu erreichen, dass The Archiv keine weiteren Briefe wegen des Streamens von Inhalten aus dem Redtube-Angebot versenden darf. Die Richter gaben diesem Antrag bereits im Dezember statt.

      Kritisiert wurde dabei zum einen, dass durch die Abmahnungen in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Portals eingegriffen worden sei und dadurch die Kundenbeziehungen zwischen den Abgemahnten und Redtube gefährdet worden sei. Zudem sei die geforderte Unterlassungserklärung von The Archiv viel zu weit formuliert, denn sie untersagt nicht nur das Anschauen der abgemahnten Inhalte, sondern auch das Streaming an sich.

      Bisher ist allerdings keineswegs rechtlich geklärt, ob beim Streamen tatsächlich stets Urheberrechte verletzt werden. Dies treffe nur zu, wenn der Inhalt aus einer offensichtlich rechtswidrigen Vorlage gestreamt wird. In den Abmahnschreiben wurde allerdings nicht eindeutig dargestellt, wieso es sich in diesem Fall um eine solche Quelle gehandelt haben soll und wie die betroffenen User dies hätten erkennen können, wie es in dem Urteil hieß.

      Seinen Anfang hatte der Fall im Dezember genommen, als zehntausende Redtube-Nutzer Post von der Regensburger Anwaltskanzlei Urmann und Collegen bekommen hatten, in denen das illegale Streamen von Erotik-Videos im Auftrag von The Archiv abgemahnt wurde. 250 Euro Strafe sollten die Betroffen an das Schweizer Unternehmen zahlen. Zudem sollte eine Unterlassungserklärung abgegeben werden.

      Quelle: DF


      Mia san Mia und Mia san Tripel