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Abgetaucht: Redtube-Abmahner verschleiern ihre Spuren

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    • Abgetaucht: Redtube-Abmahner verschleiern ihre Spuren

      Quelle: gmx.de

      Der Blick in einen heißen Streifen auf dem Internetportal "Redtube.com" bereitet momentan Tausenden von Nutzern ziemlich Bauchschmerzen. Denn der Schmuddelstreamingdienst hat in den letzten Tagen massenweise Abmahnschreiben deutschlandweit verschickt. Was sollten die Betroffenen tun? Welche Filme können sich die Nutzer generell ansehen, ohne Gefahr zu laufen, dafür später belangt zu werden? Wir haben die wichtigsten Antworten.

      Von Ralph Bauer für GMX

      Porno auf Festplatte Pornos aus dem Netz gestreamt? Hierfür werden zahlreiche Nutzer gerade abgemahnt. So verhalten Sie sich richtig.

      Das Unheil kam vergangene Woche per Post, nach Schätzungen in mehrere zehntausende von Briefkästen: In einem Brief der "U+C Rechtsanwälte" aus Regensburg und Hamburg werden Nutzer aufgefordert, wegen einer Urheberrechtsverletzung eine Unterlassungserklärung abzugeben. Sie hatten angeblich auf der kostenlosen Seite des Pornoportals "redtube.com" Filme angesehen. Die Kanzlei verlangt dafür namens des in der Schweiz sitzenden Rechtebetreibers jeweils 250 Euro. Sollte sich der Abgemahnte einen speziellen Film erneut ansehen, wird es laut dem Würzburger Internet-Fachanwalt Chan-jo Jun richtig teuer: Dann droht in jedem einzelnen Fall eine Strafe von mehreren tausend Euro. Folglich raten Jun und sein Kollege Christian Solmecke aus Köln, keinesfalls die Erklärung zu unterschreiben oder zu zahlen. Stattdessen solle man der Gegenseite selbst oder per Anwalt die Rechtslage mitteilen.

      Obgleich sich Streamingdienste - bei denen die Musik oder Filme statt auf der Festplatte im Zwischenspeicher des Rechners gespeichert werden – oft in einer rechtlichen Grauzone bewegen, sieht Solmecke die Sache nämlich ganz klar: “Aus unserer Sicht haben die Nutzer hier keine Straftat begangen. Anders als es zum Beispiel bei 'Kino.to' der Fall war, werden die Filme auf Redtube nicht offensichtlich rechtswidrig (im Sinne des Urheberrechts) verbreitet. Sofern also beim Anschauen der Filme überhaupt eine Kopie auf dem eigenen Rechner erfolgt, ist diese als legale Privatkopie zu bewerten."
      Filme teilweise bewusst lanciert

      Noch deutlicher wird Jun: "Wenn man durch das Nutzen solcher Streamingdienste schon eine Urheberrechtsverletzung begehen würde, müsste man konsequenterweise seinen Browser deinstallieren." Er gibt sich zu Bedenken, dass bei dieser Seite ja gar nicht eindeutig zu erkennen sei, ob Inhalte rechtswidrig verbreitet werden. "Teilweise lancieren die auch Anbieter bewusst, um bekannter zu werden", konkretisiert er.

      Wie aber kann der Internetsurfer illegale Seiten erkennen? Vorsicht ist nach Aussage der Anwälte geboten, wenn es sich um aktuelle Kinofilme handelt. "Da ist allen klar, dass das nicht legal sein kann", unterstreicht Solmecke. Grenzwertig wird es laut Jun auch, wenn die Inhalte mit speziellen Programmen permanent auf der eigenen Festplatte gespeichert werden.

      Solmecke hat unter den besorgten Anrufern seit Beginn der Abmahnwelle eine große Unsicherheit verzeichnet: "Viele sind jetzt so verunsichert, dass sie denken, sich jetzt auf 'YouTube' nichts mehr ansehen zu dürfen." Dies sei aber definitiv falsch. Ebenso wie "YouTube" seien Portale wie "myvideo" und "dailymotion" unproblematisch. Es gebe nur "verhältnismäßig wenige illegale Angebote", die im Internet auch versteckt und nicht ohne weiteres zu finden seien.

      Interessant ist die Frage, wie die "U+C Rechtsanwälte" überhaupt an die IP- und später Echtadressen der Betroffenen gekommen sind. Solmecke berichtet von einem Auskunftsprotokoll, welches ihm zugespielt wurde. Dies hatte U+C beim Landgericht Köln erwirkt. Daraufhin war der Provider verpflichtet, Namen und Adressen herauszugeben. In dem Protokoll sei die Rede davon, dass die Nutzer mit einer speziellen Software überwacht wurden. Die kann nach Einschätzung Juns nur mit illegalen Methoden auf die Rechner der Betroffenen gekommen sein, per Schnüffelsoftware oder Browser-Addon. "Die Erhebung der Daten ist damit vermutlich ein rechtswidriger Akt gewesen", moniert er. Die Ermittlung der Daten kann selbst ein Fall für die Staatsanwaltschaft sein. Was an der eigenen Situation aber nichts ändert. "Auch wenn die Daten illegal erworben wurden, können sie in einem Zivilverfahren verwendet werden", klärt Solmecke über die Lage auf. Um der Schnüffelsoftware das Handwerk zu legen, empfiehlt sich ein gründlicher Scan des Computers mit einem aktuellen Antivirenprogramm sowie das Deaktivieren unbekannter Zusatzprogramme (sogenannter Addons) im Browser.

      Bis zu 20 Prozent zahlen

      Nach Juns Erfahrung entscheiden sich viele Mandanten nach einer Rechtsberatung, gar nichts zu unternehmen. "Es gibt aber einen beträchtlichen Anteil, die aus Scham zahlen", weiß er aus vergleichbaren Fällen von Filesharing. Schätzungen nach sind dies bis zu 20 Prozent der Abgemahnten, also ein lukratives Geschäft für Anwälte und Rechteinhaber. Jun ist kein Fall bekannt, dass U+C seine Ansprüche jemals gerichtlich durchgesetzt hat. Wer die Abmahnungen einfach ignoriert, sollte allerdings gute Nerven haben. "Ich weiß, dass U+C den Betroffenen lange Druck macht, auch über Inkassobüros. Das hält nicht jeder durch", formuliert Solmecke. Spätestens wenn also der gelbe Umschlag des Inkassobüros im Briefkasten liege, gelte es, zu handeln.

      Der Kölner Fachanwalt sieht in dem Fall "eine noch nie da gewesene Abmahnwelle", 700 Betroffene hätten sich bei ihm telefonisch gemeldet, über 20.000 seine Webseite aufgerufen. Für Jun besteht die Gefahr, dass auch Besucher populärer Streamingseiten demnächst abgemahnt werden. "Wenn die Rechteinhaber diese IP-Daten kriegen, ist der Fall 'Redtube' nur ein Vorgeschmack auf das, was dann kommt", orakelt der Jurist.
      mfg a.nili

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    • Porno-Streaming: Betrüger reiten die Abmahnwelle

      Nach der umstrittenen Welle von Abmahnungen wegen der Nutzung von Porno-Streams über das Portal Redtube sind nun auch gefälschte Abmahnungen im Umlauf. Trittbrettfahrer wollen die Hysterie offenbar nutzen, um private Computer mit Viren und anderer Schadsoftware zu infizieren.

      Betrüger versuchen offenbar, auf eine Welle von Abmahnungen wegen angeblich im Internet geschauter Pornofilme aufzuspringen. Derzeit würden gefälschte Abmahnschreiben per E-Mail verschickt, erklärte das Landgericht Köln am Dienstagabend. Das hätten Betroffene dem Gericht berichtet. Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke sagte, die E-Mails enthielten im Anhang eine zip-Datei mit angeblichen Anwalts-Unterlagen. Die Dateien enthielten allerdings Viren, warnte er. Man sollte sie daher nicht öffnen.

      Die Betrüger ahmten offenbar die echte Abmahnung nach: In den Nachrichten tauche der Name der Rechtsanwälte Urmann und Collegen auf, erklärte das Landgericht. Allerdings liege der Zeitpunkt des angeblichen Rechtsverstoßes in der Zukunft. Der Absender der E-Mail sei ebenfalls nicht korrekt.

      Die echten Abmahnungen stammen von der Kanzlei Urmann und Collegen. Sie wurde offenbar vom schweizerischen Rechtevertreter "The Archive" beauftragt. Nutzern der Sexfilm-Seite Redtube.com wird vorgeworfen, durch die Nutzung der gestreamten Filme das Urheberrecht verletzt zu haben. Die abgemahnten Nutzer sollen eine Unterlassungserklärung unterschreiben und 250 Euro an den Rechtevertreter "The Archive" überweisen. Allerdings ist umstritten, ob sich diejenigen strafbar machen, die urheberrechtlich geschütztes Material wie beim Streaming nur anschauen und nicht weiterverbreiten.
      Quelle: DF


      Mia san Mia und Mia san Tripel


    • Immer mehr Internet-User von Porno-Abmahnung betroffen

      Die Welle an Abmahnungen wegen des Abrufs eines Porno-Streams im Web nimmt immer größere Ausmaße an. Schätzungen von Anwälten zufolge sind mehrere zehntausend Internetnutzer betroffen. Bei einer solchen Abmahnung empfiehlt es sich, Widerspruch einzulegen.
      Immer mehr Internetnutzer bekommen sogenannte Porno-Abmahnungen. Wer die Abmahnung ignoriert, riskiert eine teure Klage. © imago / Enters

      "Nach unseren Maßstäben muss das eine gigantische Abmahnzahl gewesen sein", sagte Rechtsanwalt Udo Vetter der dpa. Der Mainzer Anwalt Tobias Röttger nannte die Massenabmahnung "die größte mir bekannte Abmahnwelle auf einen Schlag".

      Die Internetnutzer waren abgemahnt wurden, weil sie angeblich Sexfilmchen auf der Seite Redtube.com geschaut hatten, die urheberrechtlich geschützt sind. Sie wurden aufgefordert, 250 Euro zu bezahlen und schriftlich zu versichern, das Vergehen nicht noch einmal zu begehen.
      Spiegelung
      Fünf Fragen zur Abmahn-Welle

      Fall "Redtube": Woher kamen die Daten? Was passiert nun? >

      Allerdings sind die Abmahnungen in mehreren Punkten umstritten. Selbst wenn die Vorwürfe stimmen, hätten die Nutzer die Filme nämlich nur im Browser abgerufen, anstatt sie auf einen Datenträger herunterzuladen. Bei Tauschbörsen, die beispielsweise auf der BitTorrent-Technologie aufsetzen, laden Nutzer dagegen Musik oder Filme herunter und stellen sie gleichzeitig anderen Nutzern zur Verfügung. Damit verbreiten sie die Inhalte weiter - eine Urheberrechtsverletzung. Das ist beim Streaming anders.

      "Eine Kopie entsteht allenfalls flüchtig in Ihrem Zwischenspeicher", erklärte Anwalt Vetter. Fachleute sind sich uneinig, ob das bloße Anschauen der Filme überhaupt das Urheberrecht verletzt, selbst wenn die Rechteinhaber mit der Verbreitung nicht einverstanden sind.
      Widerspruch bei Porno-Abmahnungen empfohlen

      Im Gegensatz zum Download werden beim Streaming die Daten nicht dauerhaft gespeichert und können so vom Nutzer auch nicht illegal weitergegeben werden. "Nach wie vor ist fraglich, ob durch das Streamen tatsächlich Urheberrechte verletzt werden", erklärte die Münchner Verbraucherschützerin Tatjana Halm. Das sei bislang noch nicht höchstrichterlich geklärt. "Auf keinen Fall" sollten Empfänger des Anwaltsschreibens daher ungeprüft die geforderte Unterlassungserklärung unterzeichnen, erklärte Halm.

      Den Brief einfach zu ignorieren, sei allerdings auch keine gute Lösung. Denn das könnte eine teure Klage nach sich ziehen, teilte die Verbraucherzentrale weiter mit. Betroffene sollten sich am besten Rat bei Rechtsexperten einholen.

      Derweil sind nach Informationen der Verbraucherschützer bereits Internetkriminelle auf die Welle der Abmahnungen aufgesprungen. Es kursierten erste E-Mails mit Zip-Anhängen, die angeblich von der Regensburger Anwaltskanzlei stammten. In den Mail-Anhängen befänden sich aber möglicherweise Schadprogramme. Deshalb sollten Empfänger die Anhänge nicht öffnen, zumal sie - im Gegensatz zu Briefen - auf E-Mails nicht reagieren müssten.

      In der Debatte um die Redtube-Abmahnungen, eine Regensburger Anwaltskanzlei im Auftrag der Schweizer Firma The Archive AG verschickt, geht es auch um Urteile des Landgerichts Köln. Richter in 16 unterschiedlichen Zivilkammern am Landgericht hatten im Juli und August in mehreren Beschlüssen die Deutsche Telekom und andere Internet-Provider dazu verpflichtet, der die Identität der Anschlussinhaber zu Zehntausenden IP-Adressen bekanntzugeben. Nun gehen etliche Juristen davon aus, dass die Richter in Köln dabei hinters Licht geführt wurden.

      Die Anträge an das Landgericht hätten nicht deutlich gemacht, dass es um Internet-Streaming und nicht um Tauschbörsen gehe, sagen Anwälte. "Aus meiner Sicht sind diese Anträge sehr schwammig formuliert", sagte der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke, dessen Kanzlei mehrere hundert der Abgemahnten betreut. Das Wort "Streaming" falle in den Anträgen gar nicht. Außerdem sei unklar, wie die Rechteinhaber die Internetdaten der Nutzer erhoben haben.
      Quelle: DF


      Mia san Mia und Mia san Tripel


    • Porno-Abmahnungen erfassen Zehntausende - erste juristische Gegenwehr

      Abmahnungen sind ein Massengeschäft, in Windeseile abgewickelt von Gerichten und spezialisierten Kanzleien. Der jüngste Fall "Redtube" sprengt jedoch alle Dimensionen. Zehntausende sollen online urheberrechtlich geschützte Pornos aufgerufen haben und haben deswegen Abmahnungen erhalten. Nun setzt sich der erste Betroffene juristisch zur Wehr.
      Porno Runde zwei im Fall "Redtube": Der erste Betroffene setzt sich juristisch zur Wehr. © imago / wolterfoto

      Am 11.12.2013 wurde die erste negative Feststellungklage gegen eine Abmahnung im Fall "Redtube" eingereicht. Damit setzt sich der erste Betroffene juristisch zur Wehr, wie das Online-Portal "heise.de" berichtet. Rechtsanwalt Alexander Hufendiek aus Essen habe die Klage vor dem Amtsgericht Potsdam erhoben. Ziel sei es, "gerichtlich feststellen zu lassen, dass der abgemahnte Anschlussinhaber die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung nicht begangen hat."
      Wie wurden die IP-Adressen ermittelt?

      Zudem will der Jurist nach eigenen Angaben geklärt haben, wie die Abmahner an die Daten des Betroffenen gelangt sind. Das wäre eine Überraschung, denn bislang ist völlig unklar, wie es zur Weitergabe der IP-Adressen gekommen ist. Über diese Nummern, praktisch die Hausnummer eines Computers im Web, werden Name und Adresse der Nutzer bei den Internetanbietern erfragt. Dass Redtube die IPs seiner Nutzer freiwillig an die Anwälte herausgab, scheint zumindest unwahrscheinlich. Nun wird spekuliert, dass die IP-Adressen möglicherweise über platzierte Werbebanner auf der Pornofilmseite gesammelt wurden. Das wäre zumindest frech.

      Auch für das Landgericht scheint der Fall eher unangenehm. Er erweckt den Eindruck, als würden die Richter massenhaft vorgelegte Anträge von Abmahnanwälten einfach durchwinken, ohne im Einzelfall ernsthaft zu prüfen, ob tatsächlich die Adresse eines Anschlussinhabers herausgegeben werden darf. "Ich gehe nicht davon aus, dass das Landgericht Köln in Zukunft noch mal solche Beschlüsse erlassen wird", sagt der Kölner Anwalt Christian Solmecke.
      Wohl zehntausende Menschen von Abmahnungen betroffen

      Zehntausende Menschen in Deutschland haben nach Schätzungen von Anwälten ein solches Schreiben erhalten. Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter spricht von einer "gigantischen Abmahnzahl". Fachleute halten es für die größte Abmahnwelle in Deutschland. "Es ist in gewisser Art und Weise ein Geschäft mit der Scham", sagt Anwalt Tobias Röttger. Eine Abmahnung wegen Pornoguckens wollten die wenigsten ihrem Partner erklären. Daher seien viele Betroffene versucht, einfach zu bezahlen.

      Dabei ist der Ausgang des Falls weniger offensichtlich als das Ende eines Pornofilms. Denn gleich mehrere Fragen sind rechtlich umstritten. Zum einen handelt es sich bei der fraglichen Pornoseite um ein Streaming-Portal zum Filmeschauen. Das Prinzip funktioniert so ähnlich wie bei YouTube, selbst der Name hört sich so an: Die Sexfilmseite heißt Redtube. Im Gegensatz zu Tauschbörsen werden die Filmdateien beim Streaming nicht heruntergeladen und weitergetauscht, sondern nur kurz zwischengespeichert, damit das Bild nicht ruckelt. Ob damit überhaupt das Urheberrecht verletzt wird, ist auch unter Juristen umstritten.

      Dennoch ordnete das Kölner Landgericht an, die Namen und Adressen von Zehntausenden angeblichen Redtube-Nutzern herauszugeben. Möglicherweise fiel den Richtern nicht auf, dass es sich in dem Fall nicht um eine Tauschbörse, sondern um eine Streaming-Seite handelte. Die Anträge selbst blieben in diesem Punkt schwammig, sagen Anwälte. "Es ist so formuliert, dass es nicht so eindeutig ersichtlich ist", sagt der Mainzer Anwalt Röttgers. "Das Landgericht Köln ist davon ausgegangen, dass es sich hier um einen Tauschbörsenfall handelt."

      Hinzu kommt die schiere Masse. Allein 16 Zivilkammern des Kölner Landgerichts bearbeiteten Anträge mit jeweils 400 bis 1000 Betroffenen. Bei 62 Anträgen ordneten sie die Herausgabe von Namen und Adressen der Kunden an, wie ein Gerichtssprecher sagte. Immerhin in 27 Fällen sagten Richter in Köln "Nein" oder stellten so viele Rückfragen, dass die Anwälte der Archive AG ihre Anträge zurückzogen.

      "Das sind Massenverfahren", sagt Vetter. Die Abmahnungen wurden so flächendeckend verschickt, dass selbst Kriminelle auf den Zug aufsprangen. Mit gefälschten Abmahnschreiben per E-Mail versuchten sie, Nutzern Schadsoftware unterzujubeln. (dpa / mgb)
      Quelle: Web.de


      Mia san Mia und Mia san Tripel


    • Abmahnungen drohen weiteren Porno-Dienst-Nutzern

      Die Anwaltskanzlei U+C hat erklärt, dass die Abmahnwelle gegen tausende Nutzer des Porno-Portals Redtube nur der Anfang war. Zigtausende weitere Nutzer können demnach ebenfalls mit einer Abmahnung rechnen.
      Von Panagiotis Kolokythas
      Abmahnungen drohen weiteren Porno-Dienst-Nutzern (c) IDG/IDG Abmahnungen drohen weiteren Porno-Dienst-Nutzern. © IDG/IDG

      Ungefähr 10.000 Nutzer des Porno-Streaming-Dienstes RedTube haben bereits eine Abmahnung durch die Kanzlei U+C erhalten. Und das war offenbar nur der Anfang. Viele weitere tausend Nutzer sollen ebenfalls noch abgemahnt werden. Das kündigt Thomas Urmann von der Kanzlei U+C in einem Gespräch mit dem Anwalt Christian Solmecke an. Solmecke vertritt Nutzer, die bereits eine Abmahnung erhalten haben und ihm gelang es nun, ein Telefonat mit Urmann zu führen. Über das Gespräch berichtet Solmecke auf seiner Website .
      U+C
      Verwirrung um Redtube-Kanzlei

      Im Namen von "U+C" werden Fake-Abmahnungen verschickt. >

      Demnach seien von der Abmahnung bislang nur Kunden der Deutschen Telekom betroffen. Die Kanzlei U+C habe aber vor Gericht auch Auskunftsbeschlüsse für andere Provider erwirkt. Außerdem sind offenbar auch Nutzer anderer Porno-Streaming-Dienste betroffen, die ebenfalls mit einer Abmahnung rechnen können. Warum in den Abmahnungen von Downloadportalen die Rede ist, obwohl es sich bei Redtube um ein Streamingportal handelt, erklärte Urmann wie folgt: "Hier ging es doch um Progessive Downloading. Fragen Sie mich nicht zu den technischen Details, aber auf Wikipedia ist nachzulesen, dass nach dem Anschauen eines solchen Streams nachher die gesamte Datei im temporären Ordner auf der Festplatte liegt."

      Die Initiative für die Abmahnungen kam außerdem nicht direkt durch die Kanzlei U+C, wie Solmecke weiter berichtet. Demnach habe der Rechtsanwalt Daniel Sebastian für tausende IP-Adressen vor Gericht Auskunftsbeschlüsse erwirkt und habe anschließend die Kanzlei U+C um Unterstützung bei den Abmahnungen der betroffenen Nutzer gebeten. Dabei habe man versucht, möglichst viele Abmahnungen noch vor Weihnachten zu verschicken, damit die betroffenen Nutzer die Aufforderung der Zahlung von 250 Euro noch vor dem Weihnachtsfest erhalten, weil die Menschen nach Weihnachten oft das Geld nicht mehr hätten.

      Urmann erklärte im Gespräch mit Solmecke auch, dass hinter den Abmahnungen nicht - wie vielfach berichtet - der Abmahner "The Archiv AG" als ein Nachfolger der DigiPortect GmBH steckt. Urmann dazu gegenüber Solmecke:" Alles völliger Quatsch. Die beiden Unternehmen haben nichts miteinander zu tun. Ebenfalls ist nicht wahr, dass die Bank, an die hier die Gelder gezahlt werden sollen, in der Schweiz sitzt. Lediglich die BIC Nummer beginnt mit den Buchstaben CH. So kam es offenbar bei einigen Menschen zum Missverständnis."

      Quelle: Web.de


      Mia san Mia und Mia san Tripel


    • Abgemahnte Redtube-Nutzer können Schadenersatz verlangen

      Nutzer von Erotikkanälen wie Redtube und Youporn, die nach Abmahnschreiben wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung das geforderte Geld gezahlt haben, können Schadenersatz vom Land Nordrhein-Westfalen verlangen.

      Das sagte der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke dem Nachrichtenmagazin Focus. Das Kölner Landgericht hatte auf Antrag eines Berliner Abmahn-Anwalts in mehreren Urteilen verfügt, dass Telekommunikationsunternehmen die Adressen von Computernutzern herausgeben müssen.

      Laut Solmecke, der hunderte Abgemahnte vertritt, ist der Beschluss allerdings grob falsch und "hätte nie so ergehen dürfen." In dem Gerichtsbeschluss sei von "Tauschbörsen" die Rede. Abgesehen davon, dass es sich bei den betroffenen Kanälen nicht um Tauschbörsen handle, sei selbst in dem Antrag auf Adressenherausgabe nirgends von Tauschbörsen die Rede gewesen. "Entweder haben die Richter den Antrag nicht gelesen, oder ihn nicht verstanden", sagte der Anwalt Focus. Das Landgericht Köln spricht von einem "Versehen" bei der Abfassung der Beschlüsse.

      Die Abmahn-Aktion alarmiert auch Verbraucherschützer. Expertin des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Michaela Zinke, sagte Focus: Es darf nicht sein, dass Gerichte massenhaft Daten herausgeben. Darin sehen wir einen klaren Missbrauch der Rechtslage." Abmahn-Anwälten müsse es künftig erschwert werden, an Privatadressen zu gelangen. "Wir wollen strengere gesetzliche Regeln", so die Verbraucherschützerin.
      Quelle: DF


      Mia san Mia und Mia san Tripel


    • Porno-Abmahnungen: IP-Adressen illegal gesammelt?

      Nachdem vergangene Woche tausende Abmahnungen wegen illegalem Porno-Streming verschickt wurden, stellt sich immer mehr die Frage, wie der Rechteinhaber an die IP-Adressen der Nutzer gekommen ist. Experten vermuten mittlerweile, dass dies nicht auf legalem Weg geschehen ist.

      Nach der Abmahnwelle gegen Nutzer der Porno-Website Redtube bleibt es weiter unklar, wie der Rechteinhaber The Archive AG an die Internet-Adressen der abgemahnten Nutzer gelangt ist. Dies sei offenbar auf nicht legalem Weg geschehen, vermuten derzeit verschiedene Fachmedien und gehen entsprechenden Indizien nach. Erfahrungsberichte belegten, dass die Nutzer mit Hilfe eines Skripts zunächst auf eine andere Website weitergeleitet worden seien, wo die jeweiligen IP-Adressen aufgezeichnet wurden, berichtet etwa das Fachportal "Golem".

      "Viele Indizien sprechen (...) für eine Vorgehensweise, die in den strafrechtlichen relevanten Bereich reicht und zumindest den Verdacht auf Computerbetrug in gewerblichem Ausmaß nahelegt", schreibt auch "heise online". Erfahrungsberichte von Betroffenen in den Foren von "Golem", "Chip", "heise online" und anderen Portalen beschrieben, dass ihr Rechner beim Aufrufen der Redtube-Seite zuvor auf andere Websites umgeleitet worden sei. Dort seien vermutlich dann die Zugriffsdaten registriert und gespeichert worden. Anschließend sollen die Nutzer auf die ursprünglich angewählte Streaming-Site von Redtube weitergeleitet worden sein.

      Sollten diese Berichte zutreffen, würde das bedeuten, dass die Rechteinhaber oder deren "Ermittler" gezielt deutschen Traffic zu ihrer gefälschten Proxy-Seite geleitet habe, folgert "heise online". Dort seien dann die IP-Adressen erfasst und dann nichts ahnende Nutzer zu Redtube.com weitergeleitet worden. "amit hätten sie die behaupteten Urheberrechtsverletzungen ohne aktives Mitwirken der Abgemahnten selbst generiert."

      In der vergangenen Woche waren Zehntausende Nutzer wegen des Abrufs von Sexvideos von der Rechtsanwaltskanzlei U+C abgemahnt und aufgefordert worden 250 Euro zu bezahlen. Bislang äußerte sich der Rechteverwerter nicht zu der Frage, wie die IP-Adressen der Nutzer ermittelt worden waren.
      Quelle: DF


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    • Erotik-Streaming: Experte zweifelt an Urheberrechtsverletzung

      Nachdem in der vergangenen Woche tausende Abmahnungen wegen dem Streaming von Erotik-Videos im Netz verschickt wurden, gibt es für Betroffene nun vielleicht Entwarnung. Laut einem Rechtsexperte gebe es hier keine Urheberrechtsverletzung, wie von der Kanzlei behauptet.

      Im Fall der jüngsten Abmahnwelle gegen Zuschauer von Porno-Clips im Internet handelt es sich nach Auffassung eines Medienrechtsexperten nicht um eine Urheberrechtsverletzung durch die Nutzer. Anders als beim Download oder dem File-Sharing werden beim Streaming für die flüssige Wiedergabe teils temporär Daten zwischengespeichert. Es komme aber darauf an, "was der Durchschnittsnutzer dauerhaft an Kopie herausziehen kann", sagte Gerald Spindler, Medienrechtsprofessor in Göttingen dem Blog "iRights".

      Es hänge davon ab, wie technisch man den Paragraf 44a des deutschen Urheberrechtsgesetzes verstehe, sagte Spindler. Wenn der normale Nutzer nicht in der Lage sei, die temporär gefertigten Kopien weiter zu verwenden, liege seines Erachtens kein Urheberrechtsverstoß vor. "Es bedürfte lediglich eines klärenden Urteils, wenn solche Rechtsunsicherheiten erzeugt werden", sagte Spindler. Betroffene Verbraucher haben nach Einschätzung des Medienrechtlers gute Chancen, sich gegen die Abmahnung zur Wehr zu setzen, da "keinerlei Verletzungshandlung vorliegt".

      Unterdessen prüft die Staatsanwaltschaft Köln ein mögliches Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen falscher Versicherung an Eidesstatt. Dabei solle geprüft werden, ob die Regensburger Anwaltskanzlei, die Tausende Abmahnungen an vermeintliche Nutzer der Sex-Videos verschickt hatte, vor Gericht falsche Angaben gemacht habe.

      Die Kanzlei verlangt von den Adressaten unter anderem die Zahlung von 250 Euro wegen Urheberrechtsverstößen. Beim Antrag der Kanzlei auf Herausgabe der Anschlussdaten könne das Landgericht Köln jedoch hinters Licht geführt worden sein. Es sei nicht deutlich gemacht worden, dass es sich um Streaming und nicht um File-Sharing illegaler Tauschbörsen handelte.
      Quelle: DF


      Mia san Mia und Mia san Tripel


    • Redtube-Fall: Strafanzeige gegen den Abmahn-Anwalt gestellt

      Anfang Dezember hatte die Kanzlei des Rechtsanwalts Thomas Urmann massenhaft Abmahnungen an Nutzer des Internetpostals Redtube wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen verschickt. Nachdem Urmann angekündigt hatte, weitere Abmahnungen zu verschicken, droht diesem nun selbst juristischer Ärger. Bei der Staatsanwaltschaft Hamburg wurde Strafanzeige gegen ihn gestellt.

      Anfang Dezember hatte die Anwaltskanzlei U + C des Rechtsanwalts Thomas Urmann im großen Stil Abmahnungen an vermeintliche Nutzer der Internet-Plattform Redtube wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen versendet. Nachdem Urmann in den vergangenen Tagen mehrfach angekündigt hatte, weitere Abmahnungen dieser Art versenden zu wollen, droht dem Anwalt nun selbst juristischer Ärger. Wie die Anwaltskanzlei MMR Müller Müller Rößner aus Berlin am Donnerstag mitteilte, hat diese nun bei der Staatsanwaltschaft Hamburg Strafanzeige gegen den Geschäftsführer der Kanzlei U + C gestellt.

      Die Anzeige erging laut Erklärung wegen des Verdachts auf besonders schwere Erpressung oder des besonders schweren Betruges. Sollte es zu einem Verfahren mit anschließender Verurteilung kommen, würde Thomas Urmann mindestens ein Jahr Gefängnis drohen.

      Laut Rechtsanwalt Carl Christian Müller von der Kanzlei MMR wird mit den Abmahnungen von der Kanzlei U + C gegenüber juristischen Laien in rechtlich unzutreffender Weise aber gleichwohl apodiktisch eine rechtswidrige Vervielfältigungshandlung behauptet. „Mit der Abmahnung wird ein Sachverhalt vorgetragen, in dem keine Urheberrechtsverletzung zu sehen ist, da der Abruf eines Streams über die Plattform Redtube jedenfalls nach § 53 Abs. 1 UrhG zulässig ist. Thomas Urmann behauptet jedoch gegenüber Verbrauchern auf anwaltlichem Briefpapier das Gegenteil. Er droht diesen unter anderem damit, weitere staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, einstweilige Verfügungen zu beantragen und den Sachverhalt unter strafrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen“, so Müller weiter.

      Wenn jedoch juristische Laien durch Behauptungen und Androhungen eines mit der Autorität eines Organs der Rechtspflege ausgestatteten Rechtsanwaltes veranlasst werden, die von diesem geltend gemachte Ansprüche zu erfüllen, obwohl diese tatsächlich nicht bestehen, so sei dies nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung strafbar.

      Müller möchte sich mit der Strafanzeige gegen Thomas Urmann jedoch keineswegs als "Rächer der Enterbten" verstanden wissen. Die Entscheidung, eine Strafanzeige gegen den Geschäftsführer von U + C zu stellen, sei aufgrund der Ankündigung von Urmann gereift, wonach dieser weitere Abmahnungen zu verschicken plant. "Es ist mit den Grundsätzen einer freiheitlichen Gesellschaft nicht vereinbar, dass die Bewegungsfreiheit unbescholtener Bürgerinnen und Bürger im Internet dadurch eingeschränkt wird, dass Ihnen das dumpfe Gefühl gegeben wird, überwacht zu werden", so Müller. Es sei beklagenswert, dass das Instrument des Urheberrechts in diesem Falle dazu verwendet werde, unbedarften Verbrauchern das Geld aus der Tasche zu ziehen.
      Quelle: DF


      Mia san Mia und Mia san Tripel


    • Porno-Abmahnwelle: Landgericht rudert zurück

      Nach massiver Kritik an der jüngsten Abmahnwelle wegen angeblich illegaler Porno-Clips im Internet lenkt das Landgericht Köln ein. Einige Kammern räumten bereits ein, dass durch die verfügte Auskunftserteilung des Gerichts das Recht der Betroffenen möglicherweise verletzt worden sei, teilte das Gericht am Freitag mit. Sie neigten dazu, an ihrer ursprünglichen Einschätzung nicht mehr festzuhalten. Am Donnerstag hatte die Staatsanwaltschaft Köln bereits ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet, um zu klären, ob eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde.

      Eine Regensburger Anwaltskanzlei hatte im Namen der Schweizer Firma The Archive AG als Rechteinhaberin zehntausende Nutzer des Anbieters Redtube abgemahnt und zu einer Geldzahlung verpflichtet. Das Auskunftsersuchen zur Herausgabe der Namen der Anschlussinhaber wurde vom Landgericht Köln bewilligt.

      Bereits jetzt seien im LG Köln über 50 Beschwerden gegen die Beschlüsse eingegangen, die den Providern erlaubten, Nutzerdaten herauszugeben. Auf Antrag einer Regensburger Anwaltskanzlei hatte das Landgericht dem Ersuchen stattgegeben und den jeweiligen Providern erlaubt, die Namen der fraglichen Anschlussteilnehmer herauszugeben.

      Die Kammern des Gerichts erkennen inzwischen an, dass es sich in den strittigen Fällen vermutlich lediglich um das sogenannte Streaming von Video-Dateien handelt. Streaming stelle aber grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts und vermutlich auch keine unerlaubte Vervielfältigung dar, heißt es in einem Schreiben einiger Kammern an die Antragstellerin.

      Zweifel hat das Gericht inzwischen auch daran, dass die entsprechenden IP-Adressen der Betroffenen rechtmäßig ermittelt wurden. Einige Kammern hätten signalisiert, dass sie die aufgetauchten Bedenken an der Ordnungsgemäßheit der Ermittlung, wie sie in einem Gutachten dargelegt wurde, inzwischen "für beachtlich" hielten. Es sei "nicht erkennbar, wie das eingesetzte Ermittlungsprogramm in der Lage sein soll, die IP-Adresse des Downloaders zu erfassen, der lediglich mit dem Server kommuniziert, auf dem das Werk hinterlegt ist", heißt es in dem Schreiben an die Antragstellerin. Zahlreiche Experten hatten bereits die Vermutung geäußert, dass die Adressen möglicherweise mit einem illegalen Trick abgegriffen worden seien.

      "Endgültige Entscheidungen über die Beschwerden sind noch nicht ergangen", stellte das Gericht zugleich fest. Sie würden frühestens im Januar erwartet. Aufgrund des großen Interesses will das LG Köln in den nächsten Tagen exemplarisch zwei Entscheidungen ins Netz stellen, in denen die Anträge der Rechteinhaberin The Archive AG zurückgewiesen worden waren (nrwe.de). Wegen der großen Zahl der Gesuche um Akteneinsicht bietet das Gericht den Betroffenen alternativ an, entsprechende Kopien der relevanten Dokumente auch per Fax zu senden.
      Quelle: web.de


      Mia san Mia und Mia san Tripel


    • surfen per Sat-Receiver

      Hallo zusammen,
      wie sieht das streamen denn überhaupt beim Sat-Receiver mit Lan-Anschluß aus? Was speichert er denn temporär ab und wie könnte anschließend ein komplettes Video abgespeichert werden? Ich sehe da nicht die Technik, die ein Computeruser zur Verfügung hat, um auch nur teilweise etwas abspeichern zu können.
      Gruß
      mosella

    • Redtube" erwirkt einstweilige Verfügung gegen Abmahnung

      Der Fall "Redtube" nimmt weiter Fahrt auf: Das Porno-Streaming-Portal habe eine einstweilige Verfügung gegen die Firma "The Archive" erwirkt. Das berichtet die "Frankfurter Rundschau". Damit sei es dem Schweizer Unternehmen und der Anwaltskanzlei "Urmann & Collegen" ab sofort verboten, weitere Abmahnungen zu verschicken.
      Von WEB.DE Redakteur Marinus Brandl
      Redtube Das Porno-Portal Redtube erreicht einen Erfolg vor Gericht gegen Abmahn-Anwälte. © Tim Schulz / Waz Fotopool / Actionpress

      Die Anwälte von "Urmann & Collegen" hatten in den vergangenen Wochen über 10.000 deutsche Internetnutzer abgemahnt. Der Vorwurf: Die Nutzer sollen urheberrechtlich geschützte Filme auf dem Streaming-Portal "Redtube" angesehen haben. Deswegen forderten die Anwälte von "The Archive" von den Betroffenen eine Unterlassungserklärung und eine Gebühr in Höhe von 250 Euro.
      Die Wende im Fall "Redtube"

      Auf Antrag der "The Archive"-Anwälte hatte das Landgericht Köln dem Ersuchen der Rechteinhaber auf Herausgabe von Namen und Adressen vermeintlicher Porno-Streamer stattgegeben. Den jeweiligen Providern wurde es erlaubt, die entsprechenden Daten mitzuteilen. Der Fall nahm solche Ausmaße an, dass auch Trittbrettfahrer versuchten verunsicherte Nutzer mit gefälschten E-Mails zur Zahlung zu bewegen.

      Doch das Blatt hat sich in den letzten Tagen gegen die Abmahner gewendet: Die Kammern des Kölner Gerichts erkennen inzwischen an, dass es sich in den strittigen Fällen lediglich um das Streaming von Video-Dateien handelt. Streaming stellt aber grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts und vermutlich auch keine unerlaubte Vervielfältigung dar. Damit fehlen wichtige Voraussetzungen für die Herausgabe von Nutzerdaten und die Grundlage für eine Abmahnung. Zudem hat das Gericht inzwischen Zweifel, dass die entsprechenden IP-Adressen der Betroffenen rechtmäßig ermittelt wurden.
      Porno-Portal startet Gegenangriff

      Daraufhin startete das Porno-Portal "Redtube" den Gegenangriff: Beim Landgericht Hamburg wurde eine einstweilige Verfügung gegen die Firma "The Archive" erwirkt. Diese verbietet es dem Unternehmen und den Anwälten von "Urmann & Collegen" weitere Abmahn-Briefe zu verschicken.

      Alex Taylor, Vizepräsident von Redtube, kommentierte das Urteil in einer Mitteilung: "Diese Entscheidung ist nicht nur ein Sieg für die Nutzer von Redtube, sondern für jede Person, die Streaming-Webseiten besucht. Es ist eine klare Botschaft, dass die Ausnutzung von persönlichen Informationen und die Verletzung der Privatsphäre aus rein finanziellen Interessen nicht toleriert wird."

      Für das Portal ist nun klar, dass Internet-User Streaming-Webseiten bedenkenlos besuchen können. Allerdings steht eine klare Rechtsprechung weiterhin aus. Nutzer sollten also weiter Vorsicht walten lassen.
      Quelle: Web.de


      Mia san Mia und Mia san Tripel


    • Ich finde solchen Abzockern wie diese Anwaltskanzlei "Urmann & Collegen" sollte ein für allemal das Handwerk gelegt werden und denen Ihre Lizens als Rechtsanwälte entziehen. Das wäre mal ein ordentlicher Denkzettel für solche Abzocker!!!

    • Redtube: Abmahnfirma besitzt wohl Filmrechte nicht

      Wende im Fall Redtube: Allem Anschein nach besitzt die Schweizer Firma, in deren Namen mehr als 10.000 Abmahnungen verschickt wurden, die Filmrechte an den angeblich illegal gestreamten Pornotiteln nicht. Wie "Die Welt" online berichtet, bestehen daran zumindest erhebliche Zweifel.Der Fall Redtube könnte in sich zusammenbrechen.
      Verträge, die der "Welt am Sonntag" vorliegen, deuten darauf hin, dass das juristische Vorgehen zumindest fragwürdig gewesen sein dürfte. Geltend gemacht hatte die Ansprüche die Firma The Archive.
      Filmrechte gehören US-Firma

      Laut "Die Welt" hat die Schweizer Firma die Online-Verwertungsrechte an den vier Pornofilmen, um die es geht, womöglich gar nicht rechtmäßig erworben. Demnach wurden die Rechte mehrmals verkauft: The Archive erwarb sie von der Berliner Firmer Hausner Productions, die sie wiederum von der spanischen Firma Serrato Consultores einkaufte.

      Ursprünglich wurden die Filme jedoch unter komplett anderen Titeln von einer Produktionsfirma namens Combat Zone USA gedreht - die ihre weltweiten Rechte aller Wahrscheinlichkeit nach nicht an Serrato Consultatores abgetreten hat. Der Verdacht: Die Spanier könnten die Filme einfach umettiketiert und die Nutzungsrechte ohne jede Grundlage weiterverkauft haben.
      Darum geht es im Fall Redtube

      Anfang Dezember hatte die Kanzlei Urmann & Collegen über 10.000 deutsche Internetnutzer abgemahnt. Der Vorwurf: Sie hätten auf Redtube urheberrechtlich geschützte Filme wie "Amanda's Secret" oder "Miriam's Adventures" angeschaut und damit die Rechte von The Archive verletzt.

      Die Anwälte verlangen von den Betroffenen jeweils 250 Euro für Anwaltskosten, Ermittlungsgebühren und Schadenersatz. Zudem sollen sie eine Unterlassungserklärung unterschreiben.
      Nutzer sind aus dem Schneider

      Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg kurz vor Weihnachten haben die Nutzer des Porno-Portals Redtube nicht gegen die Rechte von The Archive verstoßen. Außerdem bestehen Zweifel daran, dass die IP-Adressen der Betroffenen rechtmäßig ermittelt worden sind.

      Für das Portal ist damit klar, dass Internet-User Streaming-Websites bedenkenlos besuchen können. Allerdings steht eine klare Rechtsprechung aus.

      Sollte The Archive die Online-Rechte für die abgemahnten Filme gar nicht besitzen, bräche der gesamte Fall zusammen. Wer die 250 Euro bereits bezahlt hat, dürfte indes dennoch leer ausgehen. Die Kanzlei U+C würde die Betroffenen wohl direkt an den Schweizer Kunden The Archive verweisen. Ob sie Chancen hätten, ihr Geld dort erfolgreich einzuklagen, ist mehr als fraglich.
      Quelle: Web.de


      Mia san Mia und Mia san Tripel


    • Redtube-Fall: Abmahn-Anwalt will sich wehren

      Redtube-Fall: Abmahn-Anwalt will sich wehren
      Mit zehntausenden Abmahnungen gegen Redtube-Nutzer hat der Regensburger Anwalt Thomas Urmann für ordentlich Wirbel gesorgt. Wegen des Verdacht auf Betrugs hat eine andere Kanzlei sogar Strafanzeige gegen ihn gestellt - und gegen die will Urmann nun selbst rechtlich vorgehen.

      Die Aufregung um den Redtube-Fall nimmt nicht ab. Nachdem der Regensburger Anwalt Thomas Urmann im Dezember zehntausende Abmahnungen an Nutzer des Erotik-Portals verschickt hat, könnte die Angelegenheit nun zu einem juristischen Schlagabtausch werden. Denn die Anwaltskanzlei MMR Müller Müller Rößner hat wegen des Verdachts auf schwere Erpressung und Betrugs Strafanzeige gegen den Abmahn-Anwalt eingereicht - und der will das keineswegs hinnehmen, wie er am Mittwoch gegenüber der "Hamburger Morgenpost" bekundete. So erwägt er offenbar nun selbst, Strafanzeige gegen die Kanzlei zu stellen.

      Urmann findet es nach eigenen Aussagen zwar kindisch, wenn sich Anwälte gegenseitig verklagen, doch den Gedanken zieht er offenbar trotzdem in Erwägung. Hinsichtlich der Ermittlungen gegen seine eigene Kanzlei Urmann und Collegen gibt sich der Advokat gelassen. Die Staatsanwaltschaft prüfe gerade erst, ob in der Sache tatsächlich ermittelt wird oder nicht, teilte er gegenüber dem Blatt mit.

      Auch die Stellungnahme des Justizministeriums bringt Urmann nicht aus der Ruhe. Nach der Abmahnwelle war die Diskussion aufgebrandet, ob Streaming im Internet tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung darstellt, so wie Urmann sie im Auftrag des Rechteverwertes The Archiv im Falle von mehreren Porno-Filmen abgemahnt hatte. Auf eine Anfrage der Linken teilte die Bundesregierung daraufhin mit, dass das bloße Anschauen eines Streams nicht als Verletzung von Urheberrechten und damit auch nicht als Straftat zu werten ist. Immerhin werde keine Kopie der Inhalte erstellt.

      Urmann zeigt sich davon unbeeindruckt: "Nüchtern betrachtet ist es sehr dünn, was die Regierung da verfasst hat", erklärte er und fügte hinzu, dass dieses Schreiben für ihre Arbeit keine Rolle spiele. "Die Regierung sollte ein neues Gesetz einbringen, dann hätten wir eine juristische Grundlage", forderte Urmann, um die große Verwirrung zu dem Thema zu beenden. Doch die Regierung gedenkt derzeit nicht, hier aktiv zu werden. Denn das Problem rund um mögliche Urheberrechtsverletzungen beim Streaming sei noch nicht durch die höchsten Gerichte geklärt, teilte die Regierung mit. Letztlich könne das nur vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden.

      Bis es dazu kommt, dürfte noch einige Zeit ins Land ziehen, in der sich die Regierung noch mit Ankündigunen, sie Wolle das Urheberrecht auf jeden Fall den Erfordernissen des digitalen Zeitalters anpassen, aus der Affäre ziehen kann. Im Moment ändere sich daher nichts an der rechtlichen Situation und sei daher auch nicht für die Arbeit der Anwälte relevant, wie Urmann bemerkte.
      Quelle: DF


      Mia san Mia und Mia san Tripel


    • Regensburger Anwalt will neue Redtube-Abmahnungen verschicken

      Die Regensburger Anwaltskanzlei Urmann + Collegen will in der nächsten Woche neue Abmahnungen verschicken.
      Von Denise Bergert
      Urmanns Kampfeswille scheint durch den allgemeinen Druck nur noch weiter angestachelt zu werden © action press/Tim Schulz / Waz Fotopool

      Eine Abmahnwelle gegen Nutzer der Porno-Plattform Redtube sorgte in den vergangenen Wochen für reichlich Zündstoff. Abmahn-Anwalt Thomas Urmann wurde inzwischen von der Berliner Kanzlei Müller Müller Rößner, die als rechtlicher Vertreter zahlreicher RedTube-Abmahn-Opfer agiert, verklagt. In der Anzeige wird Urmann unter anderem Betrug, Nötigung und Erpressung vorgeworfen. Laut den Vorwürfen habe Urmann die Nutzer der Porno-Plattform mit höchst zweifelhaften Behauptungen zur Zahlung der Abmahngebühr gedrängt.

      Dass die Abmahnwelle aus dem Hause Urmann + Collegen rechtlich nicht ganz einwandfrei ist, untermauerte in dieser Woche auch eine Einschätzung des Justizministeriums. Demnach stelle die Betrachtung eines Videostreams keine unerlaubte Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechts dar. Urmann zeigt sich von der Einschätzung der Regierung unbeeindruckt. Gegenüber der Hamburger Morgenpost bezeichnete Urmann die Stellungnahme als "sehr dünn".

      Die Klage der Kanzlei Müller Müller Rößner wischt er gegenüber dem Bayerischen Rundfunk als "völligen juristischer Unfug" vom Tisch. Urmanns Kampfeswille scheint durch den allgemeinen Druck nur noch weiter angestachelt zu werden. Gegenüber der Mittelbayerischen Zeitung betonte er, dass weitere Redtube-Abmahnungen folgen würden – wahrscheinlich schon in der nächsten Woche.
      Quelle: web.de


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    • Chef-Wechsel bei Abmahn-Firma

      Tausende Internetnutzer bekamen Abmahnungen von einer Regensburger Kanzlei, weil sie angeblich auf einem Pornoportal Sexclips angesehen hatten. Nun gibt es Bewegungen bei der Firma hinter der Aktion: Sie ist umgezogen - und der neue Chef kommt aus Benin in Westafrika.
      Bei der Firma, die Abmahnungen an Redtube-Nutzer schickte, gab es einen Chefwechsel. © Tim Schulz / Waz Fotopool / Actionpress

      Hamburg - Über eines besteht im Fall Redtube mittlerweile weitgehende Einigkeit: Irgendetwas stimmt nicht mit den Abmahnungen wegen angeblich illegaler Porno-Streams von der Website. Das Bundesjustizministerium hatte sich in der Sache zu Wort gemeldet und erklärt, das reine Betrachten eines Videostreams halte man nicht für eine Urheberrechtsverletzung.

      Nun folgt die nächste Volte: Bei der Schweizer The Archive AG, in deren Auftrag die Abmahnungen verschickt wurden, gibt es einen Wechsel an der Führungsspitze. Der neue Chef ist beninischer Staatsangehöriger und wohnt im Schweizerischen Weisslingen, wo The Archive AG seinen neuen Hauptsitz hat.

      Der Fall Redtube hatte zuletzt für Aufsehen gesorgt. Und immer noch wird über die Hintermänner gerätselt. Zehntausende deutsche Internetnutzer hatten Abmahnungen erhalten, weil sie angeblich beim Ansehen eines Porno-Streams auf Redtube Urheberrechte verletzt hatten. Doch eigentümlich ist daran nicht nur die Tatsache, dass solche Streams nach Meinung renommierter Juristen unproblematisch sind.

      Die Hinweise häufen sich, dass auch bei der Erstellung der Abmahnungen etwas nicht mit rechten Dingen zuging. Da ist zum Beispiel die Frage, wie die Firma The Archive AG, in deren Auftrag die Kanzlei Urmann und Kollegen die Anwaltsbriefe verschickt hatte, überhaupt an die IP-Adressen der Nutzer kam. Es könnte sein, dass die vermeintlich geschädigte The Archive AG und womöglich auch ihre Rechtsvertreter selbst zum Ziel von Ermittlungen werden.

      Zwei deutsche Rechtsanwälte haben bereits Strafanzeige gegen Anwalt Urmann und zwei der Beteiligten gestellt. Sie vermuten einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Die Staatsanwaltschaft Köln geht der Frage nach, ob jemand gegenüber dem Landgericht Köln falsche eidesstattliche Versicherungen abgegeben habe, um an Nutzerdaten heranzukommen. Sie hat ein Verfahren gegen Unbekannt eröffnet. Und das "Schweiz Magazin" berichtet, die Weitergabe der IP-Adressen verstoße auch gegen Schweizer Recht.
      Bei der Archive AG selbst gibt es nun Bewegung. Statt dem Deutschen Philipp Wiik ist dem Schweizer Handelsregister zufolge ein Mann aus dem westafrikanischen Benin neuer Direktor der Aktiengesellschaft. Der neue Chef heißt Djengue Nounagnon Sedjro Crespin. Die spannende Frage lautet, ob er jemals persönlich in Erscheinung treten wird. Parallel wurde der Unternehmenssitz geändert: Statt im Schweizerischen Bassersdorf ist The Archive AG demnach im 3000-Einwohner-Örtchen Weisslingen ansässig. Im Aufsichtsrat sitzt weiterhin der deutsche Musikmanager Reichert Ralf. Wer die Besitzer von The Archive AG sind, ist derzeit unbekannt.

      Quelle:Web.de


      Mia san Mia und Mia san Tripel


    • Abgetaucht: Redtube-Abmahner verschleiern ihre Spuren

      Im Fall der Massenabmahnung von Redtube-Nutzern sind die Drahtzieher abgetaucht. Offenbar wollen die Verantwortlichen ihre Spuren verwischen - und sich damit einer rechtlichen Verfolgung entziehen.

      Die Hintergünde der schon bisher dubiosen Abmahnungen von Nutzern des Onlineportals Redtube werden immer verdächtiger. Nachdem die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Aktion immer lauter wurde, haben sich die Hintermänner der viel diskutierten Massenabmahnung offenbar aus dem Staub gemacht. Bei der Schweizer The Archive AG, von der die Anwaltskanzlei U+C mit dem Versenden der Abmahnungen beauftragt hatte, ist es zu mehreren Veränderungen gekommen, wie die "Zeit" berichtet. Alles deutet auf eine Verschleierung der Spuren hin.

      Demnach wurde bereits im Dezember ein neuer Geschäftsführer eingesetzt, der den Namen Djengue Nounagnon Sedjro Crespin trägt und beninischer Staatsangehöriger ist. Der bisherige Geschäftsführer Philipp Wiik ist verschwunden - es sieht danach aus, als wäre ein Strohman eingesetz worden, um die rechtliche Verfolgung von etwaigen Vergehen zu erschweren. Auch seinen Firmensitz hat das Unternehmens mittlerweile verlegt: Bisher in schweizerischen Bassersdorf ansässig, ist das Unternehmen laut Handelsregister in das rund 15 Kilometer entfernte Weisslingen umgezogen. Zudem ist die Website der Archive AG von der Bildfläche verschwunden. Auf Anfragen im Rahmen der Abmahn-Affäre war das Unternehmen jedoch auch mit Website auf keinem Kommunikationsweg erreichbar.

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      Auch die Website einer der wichtigsten Partner der Archive AG ist inzwischen nicht mehr Verfügbar. Das Software-Unternehmen itGuards, das die Abmahnungen von Redtube-Nutzern mit einem Programm zur Ermittlung von IP-Adressen erst ermöglichte, ist derzeit unauffindbar. Neben der Abschaltung der Website ist auch ein weiteres Indiz verdächtig: Das Unternehmen war nur einen Tag vor der Veröffentlichung eines Gutachtens, das die Methode er IP-Adressen-Ermittlung als ordnungsgemäß sieht, im US-Bundesstaat Delaware registriert worden.

      Weitere Personen mit Verbindungen zur der Schweizer The Archive AG sind auch in Deutschland ansässig. Oliver Hausner, der laut "Zeit" für die gerichtlichen Freigabe der Klarnamen zu den ermittelten IP-Adressen verantwortlich war, ist in Berlin ansässig. Jedoch sind auch in seinem Fall die Firmenverhältnisse dubios und lassen eher auf eine Briefkastenfirma schließen.

      Außerdem führt eine weitere Verbindung zu Ralf Reichert, der laut "Zeit" immer noch als Mitglied im Verwaltungsratsmitglied der The Archive AG tätig ist. Neben dieser Position soll der Deutsche in Offenbach einen Musikvertrieb besitzen, in dessen Namen er sich aktuell mit einem ehemaligen Geschäftspartner vor Gericht streitet.

      Mittlerweile ermittelt auch die Kölner Staatsanwaltschaft gegen die Personen, die in Verbindung mit dem Unternehmen stehen. Dabei wird der Vermutung nachgegangen, dass einer oder mehrere von ihnen vor Gericht gelogen haben, um an die notwendigen Namen für die Massenabmahnung zu kommen. Auch gegen Anwalt Thomas Urmann, der mit seiner Kanzlei U+C im Namen der Archive AG die Abmahnungen verschickte, wird mittlerweile ermittelt. Die Staatsanwalschaft Regensburg prüft, ob er Abmahnungen ohne Rechtsgrund verschickt haben könnte. Zudem wird auch dem Verdacht auf betrügerisches Verhalten nachgegangen.

      Quelle: DF


      Mia san Mia und Mia san Tripel


    • Redtube: Das seltsame Gutachten der Abmahner

      in Kooperation mit Spiegel Online

      Diesem Gutachten haben einige Richter vertraut: Ein Münchner Patentanwalt attestierte der Überwachungssoftware der Redtube-Abmahner Funktionsfähigkeit. Das Papier enthält keinerlei technische Details, Zweifel an Legalität und Leistung des Wunder-Programms bleiben.
      Von Konrad Lischka
      Redtube Fall Redtube: Das soll die ominöse Überwachungssoftware alles gekonnt haben. © action press/Tim Schulz / Waz Fotopool

      Hamburg - Zehntausende Deutsche haben Abmahnungen erhalten, weil sie angeblich urheberrechtlich geschützte Pornovideos von der Streaming-Plattform Redtube abgerufen hatten. Seit Wochen häufen sich Ungereimtheiten in dem Fall. Nun kommt eine neue hinzu: Das Gutachten einer Münchner Patentkanzlei, das die Abmahner als Beleg für die Funktionstüchtigkeit ihrer Überwachungs-Software bei Gericht vorgelegt hatten, beschreibt überhaupt nicht, wie diese Software funktioniert.

      Das zwölfseitige Gutachten hat der Berliner Anwalt Carl Christian Müller veröffentlicht. Datiert ist der Testbericht auf den 22. März 2013, geschrieben hat ihn ein Münchner Patentanwalt, der laut Gutachten "mit den Technologien der Informationsverarbeitung" in einem Maß vertraut sei, "welches über das für die vorliegende Untersuchung notwendige Maß weit hinausgeht".

      Der Patentanwalt hat laut dem Gutachten Folgendes für seine Auftraggeber getan:
      Redtube-Fall wird dubioser

      Hintermänner der Porno-Abmahnwelle machen sich aus dem Staub. >

      Die Firma itGuards, die das Überwachungsprogramm "GLADII 1.1.3" bereitstellt, bestimmte drei URLs auf Porno-Streamingseiten, die der Patentanwalt aufrufen sollte. Er tat das an zwei Tagen im Dezember 2012, gab die URLs ein, protokollierte die Uhrzeit, klickte auf die Videos, startete die Wiedergabe, stoppte sie, ließ das Video weiterlaufen und protokollierte dabei die Uhrzeit und die IP-Adresse seines Arbeitsrechners. Anschließend rief der Patentanwalt ein Webinterface der "GLADII 1.1.3"-Software auf und las dort die Protokolle zu den Aufrufen der Videoseiten und Videos von seiner IP-Adresse nach. Die von "GLADII 1.1.3" protokollierten Uhrzeiten stimmten mit dem Protokoll des Anwalts überein, schreibt er.

      Es ist erstaunlich, welche Informationen die ominöse Software protokolliert haben soll. Laut Gutachten hat sie nicht nur den Aufruf der Websites erfasst, sondern auch die Abrufe der dort eingebundenen Videos und sogar wann die Wiedergabe gestoppt und wieder gestartet wurde.
      Software soll Start und Stopp von Streams erfassen

      Wann ein Video auf einer Website gestartet und gestoppt wurde, kann man nur dann exakt bestimmen, wenn man Zugriff auf den Computer des Abrufenden oder auf die Seite des Anbieters hat. Das Gutachten thematisiert diesen Punkt überhaupt nicht. Ein Trojaner auf dem Computer des Abrufenden wäre illegal, ein Eingriff in die Website der Anbieter wohl auch. Aber wie soll die Überwachungssoftware anders an die Informationen über Aufruf und Stopp einer Videodatei kommen? Denkbar wären diese Methoden:
      Nackte Blondine
      Abmahnanwälte im Kreuzfeuer

      Experten vermuten dubiose Methoden bei Ermittlung von Porno-Nutzern. >

      Vielleicht haben die Auswerter den Film selbst hochgeladen und dadurch Zugriff auf Statistiken? Die dürften aber kaum so detailliert sein und vollständige IP-Adressen enthalten. Sie schalten Werbung im Videoplayer und kommen so an die IP-Adressen? Es erscheint allerdings fraglich, dass sich über das Werbesystem einer Streaming-Plattform exakt alle Werbeplätze in einem Videoformat buchen und die aufrufenden IP-Adressen protokollieren lassen. Die Abmahner könnten selbst die Pornoseiten betreiben. Das ist bei den drei Beispielen aus dem Gutachten schwer vorstellbar (die Betreiber der Angebote bleiben zwar anonym, doch die Seiten sind zum Teil seit Jahren online). Bei den Redtube-Abmahnungen ist das ausgeschlossen - dieses Angebot gehört zur Mindgeek-Firmengruppe (früher Manwin).

      Ungeachtet der offenen Fragen kommt der Gutachter zu dem Schluss:

      "Die bei den Tests durchgeführten Aktionen beruhen technisch auf üblichen Internet-Technologien, welche beim Einsatz in dem verwendeten Test-Szenario keine Bedenken hinsichtlich etwaigen Gesetzesverstößen erkennen ließen."

      Warum der Anwalt zu diesem Schluss kommt, steht in dem Gutachten nicht. Die darin beschriebenen Fähigkeiten der Software lassen sich mit den dürftigen technischen Ausführungen nicht erklären.

      © SPIEGEL ONLINE

      Quelle: Web.de


      Mia san Mia und Mia san Tripel


    • Porno-Streaming kein Rechtsverstoß

      Zehntausende Nutzer von Internet-Pornos wurden abgemahnt und sollten zahlen. Das war nur möglich,
      weil das Kölner Landgericht die Provider der User zur Freigabe der Nutzerdaten zwang. Diese Entscheidung
      korrigierten die Richter jetzt.


      Das Kölner Landgericht schwenkt im Fall der Massenabmahnungen wegen angeblichen Porno-Schauens auf der Internet-Plattform Redtube um. Eine Zivilkammer des Gerichts habe Beschwerden von User stattgegeben, teilte das Gericht am Montag (27.01.2014) mit. Ihre Namen und Anschriften hätten nicht an die "The Archive AG", die nach eigenen Angaben die Rechte an den Sexvideos hält, herausgegeben werden dürfen. Damit widersprachen die Richter ihrer ursprünglichen Entscheidung. Bereits im Dezember hatte das Gericht eine Kehrtwende angedeutet.
      Streaming statt Download

      In dem Antrag der "The Archive AG" sei von Downloads die Rede gewesen, erklärte die Zivilkammer. Dabei habe es sich tatsächlich um den Abruf von Videos auf einer Streaming-Plattform gehandelt. Zudem sei nach wie vor unklar, wie die IP-Adressen der angeblichen Porno-Schauer ermittelt worden seien. Eben diese Punkte waren in der Diskussion um die Massenabmahnungen bereits kritisiert worden. Gegen die Entscheidung ist noch Berufung möglich.
      Gericht: Kein relevanter Verstoß

      "Ein bloßes Streaming einer Video-Datei bzw. deren Ansehen mittels eines Streams stellt im Gegensatz zum Download nach Auffassung der Kammer aber grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts, insbesondere keine nur dem Urheber erlaubte Vervielfältigung gemäß Paragraf 16 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) dar", teilte das Landgericht mit. Insgesamt waren laut Gericht 110 Beschwerden gegen die Massenabmahnungen eingegangen. Die Kammer deutete laut der Mitteilung des Gerichts an, dass ihre Entscheidung nun auch "Bedeutung für ein Beweisverwertungsverbot in einem Hauptsacheprozess (z.B. über die Berechtigung der Abmahnkosten) haben könnte". Im Gegensatz zum Download werden beim Streaming, also dem Abrufen eines Videos in Echtzeit, die abgerufenen Daten nicht dauerhaft gespeichert und können so vom Nutzer auch nicht illegal weitergegeben werden.

      Quelle: WDR.de Stand: 27.01.2014, 14.57 Uhr