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Streit um 28,5 Grad Ost: Einstweilige Verfügung gegen Eutelsat

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    • Streit um 28,5 Grad Ost: Einstweilige Verfügung gegen Eutelsat

      quelle: digitalfernsehen.de

      Bereits im vergangenen Jahr hatte SES angekündigt, im Oktober 2013 einen Großteil der bisher von Eutelsat genutzten Frequenzen auf 28,5 Grad Ost zu übernehmen. Eutelsat sieht sich jedoch nach wie vor als rechtmäßigen Nutzer dieser Kapazitäten. Nun wurde eine Einstweilige Verfügung gegen die Franzosen erwirkt, die ihnen eine Blockierung der Frequenzübernahme durch SES untersagt.

      Im Oktober dürfte es auf der Satellitenposition 28,2/28,5 Grad Ost spannend werden. Dabei geht es nicht um einen eventuellen Start des neuen Orbiters Astra 2E, sondern um den Frequenzstreit zwischen SES und Eutelsat, der spätestens seit dem vergangenen Oktober zwischen beiden Satellitenbetreibern ausgefochten wird und der nun in seine heiße Phase tritt.

      Am 4. Oktober nämlich wird SES gemäß einem Vertrag mit Media Broadcast von 2005 zusätzliche Frequenzen auf der Position 28,5 Grad Ost übernehmen, wie das luxemburgische Unternehmen am Montag mitteilte. Dabei handelt es sich um die Ku-Band-Spektren zwischen 1,45 GHz und 11,70 GHz sowie zwischen 12,50 GHz und 12,75 Ghz im Downlink und 14,00 GHz bis 14.50 GHz im Uplink. Diese Frequenzbänder werden jedoch aktuell vom französischen Satellitenbetreiber Eutelsat genutzt, der auch weiterhin die Nutzungsrechte für sich beansprucht.

      Nach der Ankündigung von SES aus dem vergangenen Oktober, dass man die Frequenzbänder ab Oktober 2013 übernehmen werde, hatte Eutelsat deshalb eine Schlichtung vor der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce - ICC) in Paris beantragt. Der Hintergrund: Eutelsat sieht durch den Nutzungsvertrag zwischen SES und Media Broadcast eine Verletzung des "Intersystem Coordination Agreement" mit der Deutschen Telekom von 1999 verletzt, welches die Nutzung der Frequenzen auf den Positionen 28,2 Grad Ost und 28,5 Grad Ost durch SES und Eutelsat ursprünglich regelt.

      Dies wurde nun jedoch von der Internationalen Handelskammer zurückgewiesen, wie SES am Montag vermeldete. Demnach hieß es von Seiten der ICC, dass das "Intersystem Coordination Agreement" einer Nutzung der Frequenzen durch SES nicht entgegensteht sofern Eutelsat deren Nutzungsrechte nicht länger inne hat.

      Ein Haken bleibt jedoch: Wer genau welche Nutzungsrechte besitzt und zu welchem Zeitpunkt besessen hat, konnte die ICC nicht feststellen. Beide Parteien bleiben damit bei ihren Positionen, wobei SES nach wie vor auf den besagten Vertrag mit Media Broadcast verweisen kann. In einer zweiten Phase soll die ICC nun nach Aussage von Eutelsat darüber entscheiden, ob dieser Vertrag 2005 vor dem Hintergrund des "Intersystem Coordination Agreement" überhaupt hätte geschlossen werden dürfen.

      Einstweilige Verfügung gegen Eutelsat

      Eine wichtige Entscheidung in dem Streitfall wurde jedoch mittlerweile an anderer Stelle getroffen: Am 30. August 2013 erwirkte Media Broadcast vor dem Landgericht Bonn eine Einstweilige Verfügung gegen Eutelsat. Demnach ist es dem Satellitenbetreiber untersagt, vom 4. Oktober an die Nutzung der betreffenden Frequenzen auf der Position 28,5 Grad Ost durch SES zu blockieren. Wie Eutelsat am Montagmorgen mitteilte, werde man sich an diese Verfügung halten, jedoch nicht von seinem eigenen Rechtsanspruch auf die Kapazitäten abweichen.

      SES-Sprecher Markus Payer teilte auf Nachfrage von DIGITAL FERNSEHEN mit, dass man aufgrund der Zusage von Eutelsat davon ausgehe, dass die geplanten Umstellungen am 4. Oktober koordiniert verlaufen werden. Überdies versicherte Payer, dass man bei SES trotz des verzögerten Starts von Astra 2E über ausreichend Kapazitäten auf 28,2 Grad Ost/ 28,5 Grad Ost verfüge, um alle Frequenzen ab dem 4. Oktober zu bedienen.
      mfg a.nili

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