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Verbraucherschutz mahnt Blizzard wegen "Diablo 3" ab

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    • Verbraucherschutz mahnt Blizzard wegen "Diablo 3" ab

      [COLOR="Red"]Nach Beschwerden[/COLOR]



      Wegen fehlender Informationen zu den technischen Voraussetzungen für "Diablo 3" sowie des häufig unterbrochenen Zugangs zum Spiel infolge technischer Störungen haben deutsche Verbraucherschützer jetzt den Spielehersteller Blizzard abgemahnt. Dieser habe nun bis zum 13. Juli Zeit, die geforderte Unterlassungserklärung wegen dieser Wettbewerbsverstöße abzugeben, so der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

      Die Verbraucherschützer hatten bereits vor zwei Wochen kritisiert , Blizzard informiere Kunden nicht ausreichend darüber, dass zum Spielen von "Diablo III" (siehe Infobox) eine dauerhafte Internetverbindung nötig sei. Außerdem erschließe sich für den Käufer nicht, so der vzbv weiter, dass auch die Registrierungspflicht nicht einmalig sei, sondern dass das Spiel stets nur über den registrierten Spieleraccount auf Battle.net genutzt werden könne. Damit habe der Spieler keine Chance "Diablo 3" zu spielen, wenn eine dauerhafte Internetverbindung nicht störungsfrei sichergestellt sei.

      Das generelle Problem, ein Spiel nur per Internet nutzen zu können, spitze sich dann zu, wenn der Störfaktor nicht beim Spieler selbst, sondern in der Sphäre des Unternehmens liege. So geschehen zum Start des Spiels, als die Server von Blizzard dem Ansturm der Spieler nicht gewachsen waren - nicht nur am ersten Verkaufstag, sondern auch in den Folgetagen, in denen immer wieder serverbedingte Ausfälle zu beobachten waren.

      Zwar behalte sich Blizzard in seinen Nutzungsbedingungen vor, "angemessene Anstrengungen" zu unternehmen, um den Dienst täglich ganztägig bereitzustellen, aber eine Gewähr dafür wolle und könne das Unternehmen augenscheinlich nicht geben, so die Kritik.

      "Für bares Geld darf Gegenleistung erwartet werden"

      Wenn Spielehersteller von den Nutzern verlangten, dass ein Spiel nur über einen Spieleraccount online gespielt werden könne, so seien sie auch verpflichtet, eine entsprechende technische Infrastruktur einschließlich ausreichender Serverkapazitäten bereitzustellen zu halten. "Für bares Geld darf schließlich auch eine Gegenleistung, sprich ungetrübter Spielgenuss, erwartet werden."

      Kritik an Zwangsregistrierung

      Die "zwangsweise Registrierung" hat laut vzbv außerdem zur Folge, dass der Spieleraccount gemäß den Nutzungsbedingungen von Blizzards hauseigenem Netzwerk Battle.net nicht übertragbar ist und somit nicht verkauft oder verschenkt werden kann. "Damit werden durch die Registrierung das Spiel beziehungsweise die Spiellizenz und der Account auf ewig verbunden."

      Finde der Nutzer keinen Gefallen an dem Spiel oder würden seine Erwartungen an das Spiel nicht erfüllt, so könn er das Spiel nicht ohne Weiteres verkaufen. "Ein potenzieller Zweiterwerber des Spiels dürfte nämlich den Authentifizierungsschlüssel und damit den Account des Ersterwerbers nicht nutzen", kritisieren die Verbraucherschützer.

      krone.at