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Dynamo Dresden: Geisterspiel statt Pokalausschluss

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    • Dynamo Dresden: Geisterspiel statt Pokalausschluss

      DFB-Kontrollausschuss ändert die Strafe




      Mit einem Paukenschlag reagierte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) Ende November in erster Instanz auf die Ausschreitungen beim Pokalspiel der 2. Runde zwischen Borussia Dortmund und Dynamo Dresden (2:0), der DFB-Kontrollausschuss hat am Donnerstag das Urteil aber abgeschwächt. Dresden darf nun doch am DFB-Pokal 2012/13 teilnehmen - allerdings mit Konsequenzen im aktuellen Zweitligabetrieb.





      Bleibt gegen Ingolstadt komplett leer: Das Stadion in Dresden.
      © picture alliance



      Dresden ging in die Berufung, den Ausschluss aus dem Pokalwettbewerb für die kommende Spielzeit wollten die Sachsen nicht hinnehmen. Mit einem Teilerfolg: Der Kontrollausschuss des DFB beantragte am Donnerstag in der Berufung vor dem Bundesgericht in Frankfurt unter dem Vorsitz von Goetz Eilers nach einer mehr als siebenstündigen Sitzung eine Änderung der Strafe. Danach darf der Zweitligist zwar am DFB-Pokal 2012/13 teilnehmen, muss allerdings Einschnitte im Zweitligaspielbetrieb hinnehmen.

      So muss die Elf von Trainer Ralf Loose am 11. März sein Heimspiel in der 2. Bundesliga gegen den FC Ingolstadt unter Ausschluss der Öffentlichkeit spielen, zudem dürfen am 16. März zur Auswärtspartie bei Eintracht Frankfurt keine Dynamo-Fans reisen. Obendrein erhielt der Verein eine Geldstrafe von 100.000 Euro.

      Die Eintracht hat bereits reagiert und den Kartenvorverkauf für das bevorstehende Ligaduell zunächst gestoppt. Das teilten die Hessen am Donnerstagabend mit. Weitere Informationen über das genaue Verfahren des Ticketverkaufs wollen die Frankfurter zeitnah bekannt geben.




      Quelle:



      cu b.kindl