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Post von der GEZ: So verhalten sich Lastschriftenzahler richtig

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    • Post von der GEZ: So verhalten sich Lastschriftenzahler richtig

      Rund 3,4 Millionen Verbraucher erhalten in diesen Tagen Post von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ). In den Schreiben fordert die GEZ die Haushalte dazu auf, das bestehende Lastschriftverfahren und das künftige SEPA-Lastschriftmandat mit der eigenen Unterschrift zu bestätigen.


      Wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen am Montag mitteilte, wolle die GEZ mit dieser Aktion die erteilten Einzugsermächtigungen der geänderten Rechtslage anpassen.

      Verbraucher seien allerdings nicht dazu verpflichtet, das SEPA-Lastschriftmandat bzw. das sogenannte Kombimandat zu unterschreiben.

      Momentan erfolgt der Einzug der Rundfunkgebühren noch über die bislang erteilte Einzugsermächtigung. Zurzeit sei noch ungewiss, wann die Banken das bisherige nationale Zahlungsverkehrssystem einstellen und damit auch die bisherige Einzugsermächtigung abschaffen, so die Verbraucherschützer.

      Ab dem Zeitpunkt der ausschließlichen Verwendung des SEPA-Verfahrens - tendenziell Ende 2012 - seien die bisherigen Einzugsermächtigungen jedoch nicht mehr wirksam. Wer also auch zukünftig am Lastschriftverfahren teilnehmen möchte, sollte der GEZ das SEPA-Lastschriftmandat erteilen, so der Tipp der Verbraucherzentrale.

      Erneute Post von der GEZ nicht ausgeschlossen

      Fraglich sei jedoch, ob das von der GEZ derzeit verwendete SEPA-Lastschriftmandat den Anforderungen an ein solches Mandat in vollem Umfang genüge. "Auch wenn Sie das Kombimandat unterschrieben zurücksenden, ist daher nicht auszuschließen, dass Sie später erneut Post von der GEZ bezüglich der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandates erhalten", hieß es abschließend.

      Das SEPA-Lastschriftmandat ermächtigt den Zahlungsempfänger, fällige Rechnungsbeträge vom Zahlungspflichtigen einzuziehen. Gleichzeitig wird auch die Bank des Zahlungspflichtigen mit der Einlösung der Lastschrift beauftragt. Das SEPA-Lastschriftmandat ist einer Sparkassen-Information demnach grundsätzlich mit der in Deutschland bekannten Einzugsermächtigung vergleichbar, erfülle aber zugleich eine Doppelfunktion.

      Bislang konnten nur mit größerem Aufwand nationale Lastschriften eingezogen werden. Mit Hilfe des europaweit, einheitlichen Lastschriftverfahren soll nun Abhilfe geschaffen werden.




      Quelle: satundkabel.de



      cu b.kindl

    • Mir stellt sich gerade die Frage, ob man dann noch die Lastschrift zurückgeben kann, wenn etwa ein zu hoher Betrag oder nach Abmeldung weiter abgebucht wird
      Computers are like airconditioners. They stop working properly when you open windows.