quelle: sat+kabel
Der britische Pay-TV-Anbieter BSkyB und der Hersteller Pace haben sich in einem seit längerer Zeit schwelenden Streit vor dem Europäischen Gerichtshof durchgesetzt, in dem die Besteuerung digitaler Settop-Boxen mit Festplatten juristisch ausgefochten wurde (Aktenzeichen C-288/09 und C-289/09).
Einem am Donnerstag publizierten Urteil zufolge sind Personal Video Recorder (PVR) wie die "Sky+"-Box des Anbieters für Zwecke des Zolls als "Settop-Boxen mit Kommunikationsfunktion" und nicht als Aufzeichnungsgeräte zu tarifieren. Die Geräte sind daher vom Zoll befreit und dürfen nicht dem üblichen Satz von 13,9 Prozent unterworfen werden. BSkyB spart sich mit dem Urteil mehrere Millionen Euro Zollgebühren jährlich.
Das geltende Recht der Union legt in komplizierten Tabellen fest, welche Zollsätze auf Gegenstände angewandt werden, die aus einem Drittland in die Europäische Union eingeführt werden.
BSkyB mit über zehn Millionen Abonnenten in Großbritannien importiert jährlich Tausende "Sky+"-Receiver, die von Pace hergestellt werden. Beide Konzerne hatten sich gegen einen Bescheid der britischen Zollbehörde Commissioners for Her Majesty's Revenue & Customs gewandt, mit denen die Modelle als Aufzeichnungsgeräte zu gelten haben.
Das wiederum hätte bedeutet, pro Box 13,9 Prozent Zoll zu zahlen, während klassische Settop-Boxen von dieser Gebühr befreit sind. Gegen diese Ungleichbehandlung zogen Sky und Pace vor den Kadi.
Der Europäische Gerichtshof wies in seinem Urteil darauf hin, dass Elektrogeräte, die mehrere Funktionen aufweisen und in verschiedene Steuergruppen eingeteilt werden können, fiskalisch nach der jeweiligen Hauptfunktion zu beurteilen sind. Im Fall der "Sky+"-Box sei nicht die Aufzeichnungsfunktion entscheidend, sondern das Feature, verschlüsselte Fernsehprogramme zu decodieren und einem Fernseher anzuzeigen, so die Richter. Die Möglichkeit, die empfangenen Programme auch aufzuzeichnen, sei nur ein zusätzlicher Dienst. Ergo: BSkyB darf sich den Zoll sparen. Ob das gesparte Geld beim Abonnenten ankommt, bleibt abzuwarten.
Der britische Pay-TV-Anbieter BSkyB und der Hersteller Pace haben sich in einem seit längerer Zeit schwelenden Streit vor dem Europäischen Gerichtshof durchgesetzt, in dem die Besteuerung digitaler Settop-Boxen mit Festplatten juristisch ausgefochten wurde (Aktenzeichen C-288/09 und C-289/09).
Einem am Donnerstag publizierten Urteil zufolge sind Personal Video Recorder (PVR) wie die "Sky+"-Box des Anbieters für Zwecke des Zolls als "Settop-Boxen mit Kommunikationsfunktion" und nicht als Aufzeichnungsgeräte zu tarifieren. Die Geräte sind daher vom Zoll befreit und dürfen nicht dem üblichen Satz von 13,9 Prozent unterworfen werden. BSkyB spart sich mit dem Urteil mehrere Millionen Euro Zollgebühren jährlich.
Das geltende Recht der Union legt in komplizierten Tabellen fest, welche Zollsätze auf Gegenstände angewandt werden, die aus einem Drittland in die Europäische Union eingeführt werden.
BSkyB mit über zehn Millionen Abonnenten in Großbritannien importiert jährlich Tausende "Sky+"-Receiver, die von Pace hergestellt werden. Beide Konzerne hatten sich gegen einen Bescheid der britischen Zollbehörde Commissioners for Her Majesty's Revenue & Customs gewandt, mit denen die Modelle als Aufzeichnungsgeräte zu gelten haben.
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mfg a.nili
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