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Sozialgericht: Fernseher gehört nicht zur Wohnungsausstattung

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    • Sozialgericht: Fernseher gehört nicht zur Wohnungsausstattung

      quelle: sat+kabel

      Ein TV-Gerät gehört nicht zur Erstausstattung einer Wohnung. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil festgestellt (Az.: B14AS75/10 RP . Landkreis Göttingen).

      Der Kläger wollte vom Landkreis Göttingen Geld für einen Fernseher im Rah men der Erstausstattung einer Wohnung erstreiten. Er erhält seit 17. Juli 2007 Hartz-IV-Leistungen, war zunächst obdachlos und zog später er in eine 17 Quadratmeter große Ein‑Zimmer-Wohnung in Göttingen.

      Danach beantragte er verschiedene Gegenstände für sein Appartment. Der Landkreis bewilligte einen Betrag von 506,50 Euro so wie einen Zuschuss für Gardinen in Höhe von 195,42 Euro. Die Anschaffung eines Fernsehgeräts wurde abgelehnt. Die Richter in den Vorinstanzen gaben dem Sozialhilfempfänger recht.

      Der 14. Senat des Bundessozialgerichts sah es anders, hob die Urteile auf und wies die Klage ab. Begründung: Zur Erstausstattung einer Wohnung gehören nur wohnraumbezogene Gegenstände, die für eine "geordnete Haushaltsführung und ein an den herrschenden Lebensgewohnheiten orientiertes Wohnen" erforderlich sind. Hierzu zähle ein Fernsehgerät nicht, hieß es, weil es weder ein Einrichtungsgegenstand noch ein Haushaltsgerät sei.

      Die über das Sozialgesetzbuch II bezogenen Leistungen sollen Hilfebedürftigen ein menschenwürdiges Wohnen ermöglichen, das grundlegende Bedürfnisse wie Aufenthalt, Schlafen und Essen sicherstellt, erklärten die Richter. Fernsehen sei zwar ein elementarer Bestandteil der herrschenden Lebensgewohnheiten und etwa 95 Prozent der Bevölkerung gingen diesem Vergnügen in ihrer Freizeit nach, die Sicherstellung von Unterhaltungsbedürfnissen solle dennoch grundsätzlich aus der Regelleistung erfolgen.
      mfg a.nili

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    • Aha. Also müssen wir uns vom Begriff "Grundversorgung" bei den Öffentlich-Rechtlichen verabschieden?
      Das stellt dann wieder die Frage der Gebührenpflicht (GEZ) in den Raum.

      Ich finde schon, dass ein Fernseher heutzutage zur Grundausstattung einer Wohnung gehört.
      Computers are like airconditioners. They stop working properly when you open windows.

    • finde ich auch. fernseh gehört dazu, aber wenn man beachte das man eine regelleistung von 360 euro bekommt vonder der strom noch abgeht (wohl nicht viel bei einem ehemaligen obdachlosen) bleiben etwa 330 euro übrig, davon ist es möglich bei sogenannten möbelbörsen vorübergehend einen fernseh zu kaufen der meist zwischen 30 und 80 euro kostet.

      Denn wenn er ja vorher obdachlos war, hat er wohl keine regelleistung bekommen und somit hat er 330 mehr auf einen schlag.

      ist zu machen ohne probleme ähnlich ging es mir 2007 auch, ich zog aus meinen eltern haus aus OHNE möbel, aber jedoch hatte ich kleider und meine sachen. Eine kochplatte und töpfe geschirr etc.

      musste mir alles kaufen an möbel etc, dauerte zwar etwas denn die Erstausstattung des Amtes lag gerade mal bei 350 euro, davon hätte ich mir alles kaufen sollen, schon ne traurige sache aber musste das beste draus machen.